- An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 11:41
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
- Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:28
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - bonjour, 16.07.2004, 12:05
- Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:26
- Antworten von Mietern unerwünscht? - Eugippius, 16.07.2004, 12:06
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? - Eugippius, 16.07.2004, 15:10
- Re: Laß mal die Kirche im Dorf - vasile, 16.07.2004, 16:11
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 12:17
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Exakt so wünschte man sich das - Eugippius, 16.07.2004, 15:24
- Re: Exakt so ist das - vasile, 16.07.2004, 16:25
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - Hsi-yu chi, 16.07.2004, 15:21
- Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher - LenzHannover, 17.07.2004, 23:31
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - Immo, 16.07.2004, 12:29
- Re: @Immo: Praxistips? - vasile, 17.07.2004, 01:16
- Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - Chewbaka, 16.07.2004, 12:33
- Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - vasile, 17.07.2004, 01:23
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
Re: @Immo: Praxistips?
-->>ohne jetzt schadenfroh zu wirken, aber ich hatte vor zwei WOchen vor einem Erwerb eines solchen Schnäppchens gewarnt...
Ja hattest Du. Zum Glück hab' ich nicht drauf gehört! Probleme gibt es überall und mein Motto ist: wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Hätte ich nicht gekauft, wäre mir wirklich ein Schnäppchen durch die Lappen gegangen. Mit den Kopfschmerzen jetzt muß ich halt leben.
>dass der Mieter einem Dritten den Schlüssel zur Nachschau übergibt, ist rechtens, ansonsten würde ja genau das eintreten was du befürchtest: Leitungen frieren ab usw.... dies ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund, der Mieter überläßt ja nicht die Wohnung einem Dritten zu Wohnzwecken (was im §543II implizit gemeint ist)
Der Mieter hat durch seinen Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Dauer die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung auf Dauer aufgegeben und sie durch die Schlüsselübergabe einer dritten Person übertragen. Diese dritte Person, in diesem Fall eine Freundin oder d i e Freundin, kann in der Wohnung wohnen, Partys feiern oder Schlimmeres. Stell Dir mal vor, Du gibst Dein Auto einem Bekannten, der verpißt sich auf unbestimmte Zeit ins Ausland und gibt den Schlüssel und das Auto bei irgendeiner Person ab, die Du gar nicht kennst! So änlich ist das jetzt mit der Wohnung nur mit dem Unterschied, daß mir als Vermieter lediglich ein steiniger Rechtsweg offensteht, an dem hinter jeder Biegung ein Wegelagerer in Verkleidung eines Anwalts lauert, der nur mein Bestes will.
>ich würde mir den Mietevertrag trotzdem irgendwie ansehen (wenn auch jetzt zu spät),
Du hast es nicht verstanden: ich habe keinen Mietvertrag. Was ich nicht hab' und auch nicht besorgen kann, ist für mich auch unmöglich anzuschauen!
>es könnte ja sein, dass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht, dann siehts mit einer Kündigung ganz schlecht aus...
Es ist genau umgekehrt. Wenn ein befristetes Mietverhältnis besteht, wird's schwer, den Mieter v o r h e r rauszukriegen. Ja, es ist sogar fast unmöglich. Ansonsten kriegt man ihn eigentlich immer wegen Eigenbedarf dran, wenn man's geschickt macht. Mal ganz davon abgesehen, daß kein Vermieter einen vernünftigen Mieter raus haben will, es sei denn, er benötigt die Wohnung wirklich für den Eigenbedarf!!!
in der Praxis bringst du einen Mieter nur raus, wenn er a) entweder nicht bezahlt (und das über einen längeren Zeitraum - die zweimonatigen Mietrückstände, die in den meisten Verträgen drinn stehen kann der Mieter immer wieder aufholen und sei es im letzten Moment) und b) wenn der Mieter die Wohnung zweckentfremdet... sprich, wenn er im schlimmsten Fall ein Bordell einrichtet... ansonsten hast du mit einer Kündigung wenig Chancen...
Andere Alternativen: Eigenbedarf, Abstandszahlung, Einschüchterung und manchmal sogar freiwillig. Bist Du sicher, daß Du weißt, was"in der Praxis" abgeht?
>die Moral von der Geschicht: nicht alles ist ein Schnäppchen was so aussieht, gerade im Immobereich... zu einer angedachten Klage würde ich dir keinesfalls raten, da das Mietrechtsgesetz und auch die gängige Spruchpraxis SEHR Mieterfeundlich ist um nicht zu sagen einseitig
>
Nee, Klagen ist wirklich die letzte Option. Ist aber dann auch eher wie der sechste Schuß beim Russisch Roulette mit einem sechsschüssigen Revolver, wenn man davor schon fünf mal Glück hatte beim Abdrücken! Kenn ich alles schon.
Gruß
vasile

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