- An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 11:41
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
- Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:28
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - bonjour, 16.07.2004, 12:05
- Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:26
- Antworten von Mietern unerwünscht? - Eugippius, 16.07.2004, 12:06
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? - Eugippius, 16.07.2004, 15:10
- Re: Laß mal die Kirche im Dorf - vasile, 16.07.2004, 16:11
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 12:17
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Exakt so wünschte man sich das - Eugippius, 16.07.2004, 15:24
- Re: Exakt so ist das - vasile, 16.07.2004, 16:25
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - Hsi-yu chi, 16.07.2004, 15:21
- Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher - LenzHannover, 17.07.2004, 23:31
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - Immo, 16.07.2004, 12:29
- Re: @Immo: Praxistips? - vasile, 17.07.2004, 01:16
- Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - Chewbaka, 16.07.2004, 12:33
- Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - vasile, 17.07.2004, 01:23
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher
-->Bei so einer Kündigung würde ich 150% auf Formfehler achten, sonst bist du am Ars.... Für die Kündigungsfrist ist die verstrichenen Mietdauer wesentlich.
Ich tät hier u.U. doch einen Anwalt fragen. So teuer dürfte der nicht sein.
> Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht?
Kann ich nur unterstreichen, ich habe mir inzw. div. angesehen UND reichlich gelesen, erst jetzt habe ich mal ernsthaft steigern wollen (die waren aber gleich bei 80%).
Deine Ansätze oben sehen nach Unerfahrenheit mit dem Thema aus.
Der §?? ZVG ist der Weg zur Kündigung, weil KEIN GRUND notwendig ist. In 1 Jahr wird man damit nicht mehr"kommen" können, daher flott beraten lassen. Die"Geldverteilung" beim Amtsgericht ist irrelevant, du bist seit der Versteigerung Eigentümer und bleibst es anscheinend auch, wenn du die restlichen 90% nicht bezahlst (ggf. gibt es dann halt eine neue Zwangsversteigerung)
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Mix-Ansicht

