- @ LenzHannover: Das Ersteigern von Eigentumswohnungen - vasile, 18.07.2004, 15:30
- Re: Korrektur - vasile, 18.07.2004, 15:47
- Ohne da jetzt einsteigen zu wollen, beim Kündigungsgrund... - LenzHannover, 18.07.2004, 23:30
Ohne da jetzt einsteigen zu wollen, beim Kündigungsgrund...
-->frage ich mich dann, wo der Unterschied zwischen dieser Kündigung nach ZVG und einer"normalen" Kündigung eines Mieters sein soll.
Ich habe es bisher anders verstanden, wobei mich ETW's kaum interessieren."Ohne Grund" wäre auch logisch, weil man damit den Wert einer Wohnung erhöht, was im interesse des Eigentümers und in der Regel der Bank ist - letztere werden einen Einfluß beim Gesetzgeber haben-.
Wenn du eine ETW mit einem sehr schlechten Mietvertrag hast, wenige Euro, kaum Nebenkosten, mindert das den Wert einer Wohnung erheblich - der Gesetzgeber wird den Banken dort schon helfen [img][/img]
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