- ALG II - das geht auf keine Kuhhaut mehr! 16 S. Formulare, Kriminalisierung inkl - Tobias, 19.07.2004, 12:12
- Re: ALG II- Formblatt hört sich besser an als Heimatbehörde (o.Text) - LOMITAS, 19.07.2004, 12:33
- Endlich kommen ehemalige Stasispitzel wieder in Lohn und Brot - Nachfrager, 19.07.2004, 12:37
- Zum Beispiel... - Zardoz, 19.07.2004, 13:02
- Re: ALG II - das geht auf keine Kuhhaut mehr! 16 S. Formulare, Kriminalisierung - Popeye, 19.07.2004, 12:38
- Re: Waisenknabe George Orwell - wolle mir in'n Bundestag? - dottore, 19.07.2004, 14:50
- Ja, dies sind dann wohl die Zeiten für die Demagogen… - Popeye, 19.07.2004, 15:17
- Re: Zeitenwende - ---Elli---, 19.07.2004, 19:09
- Re: Waisenknabe George Orwell - wolle mir in'n Bundestag? - dottore, 19.07.2004, 14:50
- Re: ALG II - das geht auf keine Kuhhaut mehr! 16 S. Formulare, Kriminalisierung - Zardoz, 19.07.2004, 12:57
- Re: Im Grundsatz ist richtig, dass derjenige, der arbeitsloses Einkommen... - JLL, 19.07.2004, 13:02
- Du vergisst allerdings,... - Zardoz, 19.07.2004, 13:08
- Re: Das ist der Punkt!! - LOMITAS, 19.07.2004, 13:35
- Re: Du vergisst allerdings,... - Diogenes, 19.07.2004, 14:21
- Re: Im Grundsatz ist richtig, dass derjenige, der arbeitsloses Einkommen... - Euklid, 19.07.2004, 13:27
- Re: Im Grundsatz ist richtig, dass derjenige, der arbeitsloses Einkommen... - Popeye, 19.07.2004, 13:30
- Dein Denkansatz ist ok und nachvollziehbar - Euklid, 19.07.2004, 13:48
- Re: Ein Blick ins BGB dazu: - dottore, 19.07.2004, 14:27
- Re: Ein Blick ins BGB dazu: - Zardoz, 19.07.2004, 14:43
- Re: Ein Blick ins BGB dazu: - Euklid, 19.07.2004, 14:50
- Re: Ein Blick ins BGB dazu: - dottore, 19.07.2004, 14:27
- Dein Denkansatz ist ok und nachvollziehbar - Euklid, 19.07.2004, 13:48
- Grundsätzlich richtig ist vieles, auf die Ausführung kommt es an - Nachfrager, 19.07.2004, 14:36
- Einspruch euer Ehren - zumindest teilweise - Kallewirsch, 19.07.2004, 18:22
- Liebend gerne - Nachfrager, 19.07.2004, 20:31
- Einspruch euer Ehren - zumindest teilweise - Kallewirsch, 19.07.2004, 18:22
- @JLL: Volle Zustimmung (o.Text) - LenzHannover, 20.07.2004, 00:57
- Du vergisst allerdings,... - Zardoz, 19.07.2004, 13:08
Re: Im Grundsatz ist richtig, dass derjenige, der arbeitsloses Einkommen...
-->... von der Gemeinschaft beziehen möchte, dieser gegenüber seine Bedürftigkeit nachweist. Da ist es auch nicht zu beanstanden, wenn nach Gold und Bargeld gefragt wird, oder danach, ob eine Wohnung in Größe und Ausstattung für jemanden, der lediglich Transferleistungen erhält, angemessen ist. Das ALG II, wie die Sozialhilfe sollen das Überleben und die Grundbedürfnisse sichern - mehr nicht. Sie sind nicht zur Sicherung eines irgendwann einmal erworbenen Lebensstandards gedacht, wären in dieser Ausgestaltung auch nicht finanzierbar und denjenigen, die die Beiträge/Steuern dafür erwirtschaften müssen auch nicht zumutbar.
Die beanstandete, minutiöse Befragung ergibt sich fast zwangsläufig, wenn man diese Grundsätze ernst nimmt, da bekanntlich Wasser nach unten fließt und die"Geschickten" ihr Geld vorher abheben, verschenken oder ähnliche Spirifankerl aufführen, um sich arm zu rechnen. Die Befragung soll diesen Umgehungstatbeständen einen Riegel vorschieben, so daß auch niemand behaupten kann, er hätte nicht gewußt, dass er keine 20 Kilo Gold besitzen dürfe, wenn er ALG II oder Sozialhilfe beziehe.
In Grundsatz halte ich das ausdrücklich für richtig. Was ich jedoch nicht für richtig halte und was in meinen Augen viel eher diskussionswürdig ist, ist die deutlich zu geringe Staffelung der Freibeträge und auch die Staffelung nach dem untauglichen Kriterium Lebensalter. Hier wäre zum Beispiel eine Staffelung nach Arbeitsjahren, geleisteten Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, o.ä. wesentlich gerechter. Der 55jährige Arbeiter, der knapp 40 Jahre gearbeitet hat und selbst beim besten Willen keine Chance auf eine neue Anstellung hat, muss einfach deutlich höhere Freibeträge für das bis dahin erworbene Vermögen haben, als ein Angehöriger des Sozialhilfeadels der zweiten Generation, der vielleicht 25 ist, und noch nie gearbeitet hat. Auch bei zwei Gleichaltrigen, z.B. 40jährigen, muss derjenige höhere Freibeträge haben, der bis zu seinem ALG-II-Eintritt länger gearbeitet hat und/oder höhere Beiträge/Steuern erwirtschaftet und eingezahlt hat.
Schönen Tag
JLL
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