- Der David hat die Stadt Mannheim aufs Kreuz gelegt;-)) - Euklid, 20.07.2004, 13:25
- Re: Der David hat die Stadt Mannheim aufs Kreuz gelegt;-)) - LOMITAS, 20.07.2004, 14:10
- Rechtslage? - Zandow, 20.07.2004, 16:20
- Re: Rechtslage? - LOMITAS, 20.07.2004, 16:30
- Ne, Eigentümer darf steigern, insbesondere bei Erbengemeinschaften, - LenzHannover, 21.07.2004, 00:04
- Ich versuche mal noch etwas mehr zu erfahren - Euklid, 20.07.2004, 16:46
- Dranbleiben - Zandow, 20.07.2004, 17:29
- Re: Rechtslage? - LOMITAS, 20.07.2004, 16:30
- Stadt Mannheim wurde vor dem Amtsgericht von Josef Schmidt ausgebremst - Eugippius, 20.07.2004, 21:25
- Re: Stadt Mannheim wurde vor dem Amtsgericht von Josef Schmidt ausgebremst - LOMITAS, 21.07.2004, 06:39
- Rechtslage? - Zandow, 20.07.2004, 16:20
- Re: Der David hat die Stadt Mannheim aufs Kreuz gelegt;-)) - LOMITAS, 20.07.2004, 14:10
Re: Der David hat die Stadt Mannheim aufs Kreuz gelegt;-))
-->>Bravo mehr davon.
>Die Stadt Mannheim wollte mal wieder auf die billige Tour enteignen.
>Fast 2000 Quadratmter Grundstück samt Haus für lächerliche 60000 Euro.
>Der Streit geht schon 30 Jahre lang.
>Jetzt war Zwangversteigerung und die Stadt Mannheim meinte leichtes Spiel zu haben.
>Aber sie hat nicht mit der List und Tücke des Davids gerechnet.
>Der machte nämlich bei der Zwangsversteigerung eifrig mit und das Gebot wurde höher und höher.
>Nach 400 000 Euro konnte der städtische Mitarbeiter nicht mehr bieten (vielleicht keine Kompetenz?) und Ferenc steigerte sich sein Eigentum zurück;-))
>Jetzt ist zumindest mal dokumentiert wie die Stadt Mannheim das Grundstück wirklich einschätzt.
>Hintergrund der Enteignung war daß die Stadt Mannheim eine Lärmschutzmauer hätte errichten müssen.
>Und das wollten diese Banausen einfach nicht locker machen und nutzten alle Hebel zur Enteignung.
>Bravo Ferenc du bist der Größte.
Hallo EUKLID,
an der Sache ist was faul.
Erstens kann Schuldner in seiner eigenen ZVG nicht mitbieten, zumindestens nicht unmittelbar. Strohmänner is was anderes.
2. Wie geht der Sprung von der Enteignung zur ZVG, da ja in einer laufenden Enteignung der Begünstigte i.d.R. in die Rolle des Enteigneten schlüpfen muß
Mit Lasten und Nutzen.
Auf werden in der Regel die Hypos zu Gunsten de Stadt gestrichen. Eine Lastenfreistellung von Banken die im Grundbuch drin sind bedarf es NICHT, da sonst eine Enteignung regelmäßig an deiner fehlenden Kastenfreistellung scheitern müßte. ( Da wurden schon manche Dinger gedreht und die Bank war dann der Angeschmierte )
Daraus folgt das keiner einen Titel nach § 800ff BGB hat und daraus keine ZVG
Und letztes; Was hat der Schuldner davon das er sein eigenen Grund ersteigert/zurücksteigert
rgendwie komisch. Aber ich kenn halt nur das Geschriebene
LOMITAS

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