- Was ist ein Dollar?-RD et al. - Citrus, 27.11.2000, 06:40
- Es war ein mal ein Dollar und eine Mark:-) - Citrus, 27.11.2000, 23:44
- Re: Es war ein mal ein Dollar und eine Mark:-) - dottore, 28.11.2000, 10:27
- Es war ein mal ein Dollar und eine Mark:-) - Citrus, 27.11.2000, 23:44
Es war ein mal ein Dollar und eine Mark:-)
>Hi, aus einem Lexikon von 1895 bzw 1897: (Goldstandard!)
Vieles ist für mich schwer verständlich oder geradezu chinesisch. Aber das Mark und Dollar mal Gewichtseinheiten Edelmetall waren scheint mir von dieser Quelle aus gesehen doch unleugbar.
Wie gesagt das sind alte Schinken und auch früher wurde viel Mist erzählt, wobei man wahrscheinlich nie aus seiner Haut fahren kann, und sich i.d.Sinn immer ein gewisser Einblick in die Denkprozesse und Vorstellungen der Autoren ermöglicht.
Ich habe versucht diese alten Hiroglyphen so genau wie möglich abzuschreiben, d.h. was komisch tönt, tönte schon so bevor ich es abschrieb:-))
Gruss
Dollar (vom deutschen Thaler, Abkürzung $ (veränderte 8, nach dem alten span. Achtrealenstück)), Münzeinheit (unit) der Vereinigten Staaten von Amerika, nach dem Gesetz vom 8. Aug. 1786 zu 100 Cents. Als Silbermünze sollte er das damalige Hauptzahlmittel, den Säulenpiaster, ersetzen und bei 11/12 Feinheit 26,5515 g wiegen = 4,381 Mk (Gold zu Silber = 15 ½: 1), entsprechend in den Stücken zu ½, ¼ und 1/10.
Das Gesetz vom 2. April 1792 gab ihm 416 Troygrain Rauh- und 371 ¼ Grain Feingewicht = 4,33019 Mk. Wert, welchen er auch in seinen Teilstücken behielt, als am 18. Jan. 1837 das Rauhgewicht auf 412 ½ Grain = 26,72957 g (STANDARD SILVER D.) herab-, der Gehalt auf 9/10 heraufgesetzt und Doppelwährung im Verhältnis von 1: 15,98837 eingerichtet wurde (vgl. Eagle), was Ausfuhr und Knappheit des Silbergeldes veranlasste.
Die Prägung des einfachen Dollars in Gold, welche jedoch wegen dessen Kleinheit sich nicht bewährte, begann erst infolge Gesetzes vom 3. März 1849 zu 25,8 Troygrain = 1671,813 mg Rauhgewicht von 4,1979 Mk Wert, die des 3 D.-Stückes nach dem Gesetz vom 3. März 1853; Kalifornien prägte seit 1852 1- und 2-D.-Stücke mit gleichem Goldwert zu 0,884 fein.
Am 2. Juni 1853 hörte gemäss Kongressakte vom 21. Febr. die freie Prägung von Silbergeld auf; zugleich wurden die Teilstücke von ½ D. herab (fractional currency), in welchen man Zahlungen nur bis 5 D. anzunehmen braucht, auf 24,883 g, später 25 g Rauhgewicht (vgl. Dime) im D. vermindert, 1872 auch die Prägung des Silberdollars von Staats wegen aufgegeben. Um die Minenbesitzer gegen den Preisfall des weissen Metalls zu schützen, beschloss aber der Kongress 28. Febr. 1878 (Blandbill), dass die Regierung monatlich 2-4 Mill. D. zum Ankauf von Silber verwenden u. dieses in Standarddollars ausprägen solle, welche gegen Silberzertifikate umgewechselt werden durften, die ihrerseits bei Zoll- und Steuerzahlungen anzunehmen seien; nach riesiger Anhäufung solcher Münzen im Staatsschatz gab man 1890 (durch die Shermanbill) zwar die Prägung auf, blieb indessen bis November 1893 beim Silberkauf stehen.
Zum Behuf des ostasiatischen und mittelamerikanischen Handels genehmigte ein Gesetz vom 12. Febr. 1873 die Prägung von TRADE_DOLLARS im Rauhgewicht von 420 Grain = 4,4089 Mk., welche jedoch trotz ihres höheren Metallwertes im Binnenland an Kurs einbüssten und, nachdem bis April 1878 ihrer über 26 Millionen ausgemünzt waren, seit 1887 grossenteils wieder eingeschmolzen wurden.
In Kalifornien gilt einfache Goldwährung, und überall müssen die Zinsen der Nationalschuld einer-, die Einfuhrzölle anderseits in Gold bezahlt werden; sonst aber ist eigentliches Währungsgeld das Staatspapiergeld (D. currency).
Dasselbe (Greenbacks) ward in Legal Tender Notes von 1- 10,000 D. zuerst 1861 in Zwangsumlauf gegeben und stand, nachdem seine Einlösung im Januar 1862 suspendiert war, zeitweise sehr niedrig (am 11. Juli 1864 zu 285 D. Papier gegen 100 D. Gold), erreichte aber Ende 1878 wieder den vollen Nennwert in Gold.
- Das Nordamerikanische Münzwesen gilt auch für Hawaii und Liberia, und D. ist eine Nebenbezeichnung der ähnlichen Silberstücke von spanisch-amerikanischen Staaten. Die brittische Regierung legte denselben 14. Sept. 1838 in allen Kolonien, wo sie stark umliefen, den gesetzlichen Wert von 50 Pence bei,so auch in Gibraltar der Rechnungseinheit des D. (Cob, Peso) zu 12 Reales von 16 Cuartos, anstatt des frühern Wertes von 52-54 Pence; für Mauritius wurde der D. (Kurantpiaster) 26,983 g schwer und 9/10 fein = 4,371 Mk. Geprägt, auch in Stücken bis 1/16 herab. In Kanada gilt seit 1863 die Dollars Currency, der D. = 100 Cents, wobei der Doubloon zu 15,35, der Eagle zu 9,85 u. der Sovereign zu 4,80 D. tarifiert sind; geprägt werden half-Dollars 11,664 g schwer mit 37/40 fein Silber = 1,942 Mk. (Gold zu Silber 15 ½: 1) entsprechend 25, 20, 10 und 5 Cent.
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Mark, ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen entstanden, welches bei den Franken Eingang gefunden hatte, aber auf 8 Unzen oder 16 Lot verringert ward. Um einer weiteren Verringerung vorzubeugen, drückte man den Gewichtsstücken ein Zeichen, eine Marke, auf, woher der Name M. (1042). Als Norm nahm man ½ Pfd. kölnisch an, und diese kölnische M. hat bis 1857 im Zollverein, bis Ende 1858 in Oesterreich als Einheit des deutschen Münz- und Edelmetallgewichts gedient. Die feine M. ist eine M. Reinen, unvermischten Goldes oder Silbers, die rauhe M. eine M. legierten Edelmetalls. Bei der letztern wird der vorgeschriebene oder gefundene Teil des Edelmetalls durch das sogen.Probiergewicht bezeichnet, und zwar gab man der M. Gold 24 Karat zu 12 Grän, Silber 16 Lot zu 18 Grän. Unter der lötigen M. verstand man eine solche M., welche zwar nicht ganz fein war, aber auch keinen absichtlich beigegebenen Zusatz enthielt.
Das deutsche Markgewicht fand auch in den östlichen Kanonen der Schweiz sowie in Polen, Dänemark und Norwegen Eingang.Für Oesterreich galt beim Münzwesen und als Silbergewicht vorzugsweise die Wiener M. zu 1 1/5 dortiger kölnischer M. = 280,668 g. In Schweden bestanden als M. bis Ende 1862: für Edelmetalle das Skalpfund des Victualievigt zu 16 Unzer oder bei Münzen 10,000 Korn = 425,0758 g, die M. jernsvigt als Skalpfund des Stapelstadsvigt für die Seestädte = 340,061 g,......
Die M. repräsentierte frühzeitig auch einen gewissen Geldwert, und zwar enthielt die Usualmark (marca usualis) so viel neue Pfennige (Silberpfennige od. Denare), als aus einer Gewichtsmark (rauhen M.) von gesetzlich bestimmter Feinheit geprägt wurden. Waren nach Ablauf eines Jahres die Pfennige alt und im Kurswert herabgesetzt worden, so hiess die gleiche Anzahl Pfennige, welche ursprünglich eine Usualmark ausgemachthatte, jetzt eine M. Pfennige (marca nummorum s. denariorum), die daher lediglich als Zahlmark gelten konnte.
Nachdem aber Geld- und Gewichtsbegriff der M. völlig auseinander gegangen waren, wurde die Geldmark in einigen norddeutschen und benachbarten Staaten eine Münzeinheit, welche an Wert tief unter der Gewichtsmark der übrigen Silbermünzsorten stand. Geldrechnung nach M. war in Deutschland in Hamburg, Lübeck, Holstein und Schleswig üblich, und zwar teilte sich die M. daselbst in 16 Schilling à 12 Pfennig. Die M. Grobkurant enthielt bei ¾ Feinheit nach der Lübecker Konvention von 1694: 1/34 kölnische M. fein Silber = 1,2381 Reichsmark, wurde aber 1. Juli 1856 auf 1/35 kölnische Mark gesetzt und = 1,2 jetzige M. erklärt; die schleswig-holsteinische Kurantmark war bis dahin =4/5 Banco- oder Speziesmark = 1,2135 jetzige M. In Hamburg und Schleswig-Holstein diente als Rechnungseinheit im Grosshandel die ebenso eingeteilte M. Banco = 1,5169 M. Auch in Mecklenburg wurde zum Teil noch nach M. zu 16 Schilling à 12 Pfennig gerechnet, und hier war die M. =1/3 Thaler.
Jetzt ist die M. (Abkürzung M oder Mk.:-) als Geldmark die Münzeinheit des Deutschen Reiches repräsentiert 1/1395 von einem Pfund (à 500 g) feinenGoldes = 1/3 Thaler der bisherigen Währung, und wird in 100 Pfennig geteilt. Die Markstücke von Silber sind wie die Stücke zu 5, 2, ½ und 1/5 M. nur Scheidemünzen, welche über ihren Metallwert ausgemünzt werden.
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