- Schwarzarbeit soll sich wieder lohnen - Sozialgesetzbuch II (bzw. Alg II) - Kallewirsch, 21.07.2004, 03:12
- Frage: Wer ist eigentlich begeistert? - Heller, 21.07.2004, 08:13
- Stimmt, was muß man rauchen, um sich so etwas auszudenken... ;-) (o.Text) - stocksorcerer, 21.07.2004, 08:15
- Re: sind halt (N)sozialistische Methoden, Zwangsmaßnahmen alles schon mal da... - Worldwatcher, 21.07.2004, 10:17
- Hat Du keine Angst... - Zardoz, 21.07.2004, 11:13
Schwarzarbeit soll sich wieder lohnen - Sozialgesetzbuch II (bzw. Alg II)
-->Hallo
der Titel ist eine Reminiszenz an"Nachfrager", dem ich nach erneuter Argumentation in diesem Punkt voll zustimme, den inhaltlich ist es kein Arbeitslosengeld sondern Sozialgesetzbuch II und damit Sozialhilfe!
In anderen Punkten nicht - darauf komme ich aber erst morgen zurück - muss wieder ins Bett...
Auszug aus einem"Welt"-Artikel vom 17.07.
"Minijobs bringen Arbeitslosen künftig nur noch 60 Euro ein
Zuverdienst eingeschränkt - Freibetrag wird durch Hartz-Reform abgeschafft - Ministerium verteidigt neue Regeln
Berlin - Arbeitslose, die ihre Arbeitslosenhilfe mit einem geringen Nebenverdienst aufstocken, müssen im kommenden Jahr mit deutlichen Einbußen rechnen. Grund sind die neuen Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II. Bislang konnten Arbeitslosenhilfebezieher 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihre Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. Dieser Freibetrag wird jetzt abgeschafft. Nach den neuen Regeln müssen bis zu einem Verdienst von 400 Euro 85 Prozent abgegeben werden, von einem Minijob-Gehalt blieben den Arbeitslosen dann nur 60 Euro. Von einem Zuverdienst von 165 Euro dürften sie nur noch 24,75 Euro behalten...."
Diese Regelung ist doch ein Witz.
Was soll ich ca. 40-60 Stunden für 60 Euro mehr keulen oder ca. 6-8 Stunden für Schwarzarbeit.
Der Weg ist vorgezeichnet!
Nicht zu fassen!
bei weiteren 500 Euro Verdienst erhalte ich tatsächlich 150 Euro raus. Der Arbeitslose ist begeistert!
Grüße
Kalle

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