- EU-Verfassungsentwurf klammheimlich nachgerüstet - Kriegsbereit in fünf Tagen - stocksorcerer, 21.07.2004, 08:55
- Wussten Sie, dass der Verfassungsentwurf für die EU..... - stocksorcerer, 21.07.2004, 09:23
- Re: EU-Verfassungsentwurf klammheimlich nachgerüstet - Kriegsbereit in fünf Tagen - Boyplunger, 21.07.2004, 13:44
- Re: EU-Verfassungsentwurf klammheimlich nachgerüstet - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes, 21.07.2004, 14:13
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes - nereus, 21.07.2004, 14:47
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes - Euklid, 21.07.2004, 15:11
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Euklid - nereus, 21.07.2004, 15:34
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes - Diogenes, 21.07.2004, 20:44
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes - Euklid, 21.07.2004, 15:11
- Vorbereitungen... - Stephan, 21.07.2004, 15:14
- In fünf Tagen durch Europa - stocksorcerer, 21.07.2004, 16:51
- Re: EU-Verfassungsentwurf.. - Kriegsbereit in fünf Tagen - Diogenes - nereus, 21.07.2004, 14:47
- Re: Genau das hab ich vor kurzem gepostet, da hieß es wirres Zeug..(owt) - bonjour, 21.07.2004, 14:30
- wirres Zeug.. - Stephan, 21.07.2004, 14:41
- Re: Das von Dir seinerzeit zitierte Posting war aber tatsächlich wirr. ;-) (o.Text) - JLL, 21.07.2004, 14:43
- Re: wahrlich verbrecherisch - silvereagle, 21.07.2004, 16:03
- Hiroshima und Nagasaki waren vom Kriegsverlauf her auch nicht mehr nötig ;-) - stocksorcerer, 21.07.2004, 16:39
Wussten Sie, dass der Verfassungsentwurf für die EU.....
-->- eine Aufrüstungsverpflichtung für die Mitgliedstaaten enthält?
- eine Agentur für die Kontrolle und Umsetzung der Aufrüstung vorsieht?
- nicht einmal eine Kontrolle der Außenpolitik des Ministerrats durch den europäischen Gerichtshof ermöglicht?
Hallo zusammen,
hier einige Auszüge zur Diskussion:
<font color=#FF0000>
In Art.III-210 heißt es u. a. dass die vorgesehenen Missionen"Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen" umfassen. Derartige Vorhaben werden allein von dem EU-Ministerrat beschlossen. Friedensorientierte Kräfte, die in das EU-Parlament gewählt werden können, haben auf die Entscheidung keinen Einfluss. Aufgrund der Verpflichtung jedes Mitgliedstaates, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik aktiv und vorbehaltlos zu unterstützen und die Rechtsakte in diesem Bereich zu achten, wird eine Abstimmung in den jeweiligen nationalen Parlamenten zur Farce.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt uns, dass die unmittelbare Bezugnahme auf den Terrorismus und die Einsatzmöglichkeiten innerhalb eines Drittstaates ein Instrumentarium ist, das leicht für ganz andere Machtinteressen benutzt werden kann. Der Angriff eines fremden Staates als völkerrechtliche Vorraussetzung für militärische Verteidigung ist dann nicht mehr notwendig. Eine Selbstmandatierung durch den EU-Ministerrat folgt dem schlechten Vorbild der US-Präventivkriegsstrategie und bedeutet den klaren Bruch des Völkerrechts.
Die aus dem EU-Vertrag übernommenen Regelungen zur Wirtschaft werden durch folgende Neuerungen erweitert:
- Die Eigentumsfreiheit soll ohne Sozialpflichtigkeit garantiert werden. Dies stellt eine Abweichung zum Grundgesetz dar, das das Eigentum (auch von Produktionsmitteln) ausdrücklich einer sozialen Verpflichtung unterwirft.
- Neu ist ferner der Schutz des geistigen Eigentums. Dies ist eine Umsetzung des umstrittenen TRIPS-Abkommens der WTO-Staaten. Diese Vereinbarung sieht vor, dass sich international führende Konzerne wie Monsanto Patente auf lebenswichtige Lebensmittel wie Reis und Saatgut aber auch Technologien eintragen lassen können und dadurch den Menschen vor allem in der Dritten Welt die Chance zur eigenen Entwicklung nehmen. Denn nach der Übereinkunft ist die Herstellung von Nachahmerprodukten für zwanzig Jahre verboten. Auch werden sich künftig Medikamente für die armen Länder enorm verteuern, da Patente gerade im pharmazeutischen Sektor angestrebt werden. Die EU passt sich dieser Veränderung widerspruchslos an.
- Es wird ein Grundrecht auf unternehmerische Freiheit gewährt. Ein Recht auf Arbeit, wie es bereits die Weimarer Reichsverfassung beinhaltete, ist nicht vorgesehen.
- Erschreckend ist ferner, dass der EURATOM-Vertrag, der die Kernenergie als"eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt" ansieht, weiter volle Gültigkeit haben soll. Hinzu kommt, dass die EU erstmals im Energie-Bereich eine eigene Kompetenz zur Gesetzgebung erhalten soll und so maßgeblich Einfluss auf nationale Energievorstellungen nehmen kann. Es ist zu befürchten, dass erneuerbare Energien vor dem Hintergrund des EURATOM-Vertrages hinter die Kernenergie zurücktreten müssen. </font>
Abschließend bleibt festzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik, die die Schere zwischen arm und reich immer weiter öffnet, unverändert forcieren.
Und jetzt noch eine Bitte. Manches ist ja so fantastisch geschrieben, dass man gut interpretieren muß, was es eigentlich bedeutet. Im folgenden Fall habe ich teils eine Ahnung, teils bin ich sicher. Aber ich hätte gerne Einschätzungen Eurerseits, um meine Meinung dazu zu"verifizieren".
<font color=#FF0000>Art. III-29
Die Bestimmungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe dieses Unterabschnitts verboten.
Art. III-33
Die Mitgliedstaaten sind bereit, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu dem sie aufgrund Artikel III.29 I erlassenen Europäischen Rahmengesetze verpflichtet sind, hinauszugehen, falls ihre wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des betreffenden Wirtschaftszweigs dies zulassen.</font>
winkääää
stocksorcerer
<ul> ~ http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Europa/verfassung-kassel.html</ul>

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