- Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 20:09
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - dottore, 23.07.2004, 20:41
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:02
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Uwe, 23.07.2004, 21:37
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:55
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Uwe, 23.07.2004, 21:37
- DB Kopper im TV beschämend? - mangan, 23.07.2004, 21:09
- In einem wäre ich mir gar nicht so sicher - Turon, 23.07.2004, 21:47
- Urteilsfindung macht also die StA? - Turon, 23.07.2004, 21:37
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Ricardo, 24.07.2004, 20:41
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:02
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - dottore, 23.07.2004, 20:41
DB Kopper im TV beschämend?
-->Vergangene Tage mußte ich ein Kopperinterview im TV abschalten.
Fand es beschämend, wie der mit Neiddebatte und Esserleistung versuchte, die 60Mio-Zahlung zu rechtfertigen.
Als hätten ein paar egoistische, einfachste Esserentscheidungen, die jeder andere egoistische Hansel genauso getroffen hätte, etwas mit Leistung oder der kurzfristigen Mannesmannwertsteigerung durch Leistung zu tun.
Da gibt es keinen Zusammenhang von Leistung und 60Mio. Belohnung
Umgekehrt, macht man nach der Chaostheorie einen Bauern in China, dem ein Sack Reis umfällt, für einen verheerenden Wirbelsturm in USA auch nicht verantwortlich.
Finde es schlimm, solche lächerlichen Figuren wie Kopper u.ä. oben zu sehen.
Da wünsch ich mir einen Robin Hood, der draufschlägt.
:(
>Ist es wirklich so schwer, diesen Paragraphen des StGB anzuwenden:
>§ 266
>Untreue
>(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>Die Herren Ackermann, Funk und der IGM-Fuzzi hatten über fremdes Vermögen verfügt und bei dieser Verfügung den Vermögensinteressen der Eigentümer Nachteil zugefügt.
>Oder haben sie Schecks gezogen auf Mister Unbekannt ausgestellt?
>Nein. Die Schecks lauteten eindeutig auf die (damalige) Mannesmann AG und wurden von ihr auch gut geschrieben. Also hatte die Mannesmann AG dadurch einen Vermögensnachteil.
>Wir sind doch wohl noch nicht gänzlich im Wald verschwunden - oder?
>Für die Hinweise auf Gent (Essers"Andienung") und den Verbotsirrtum danke ich übrigens sehr. Dass die StA komplett doof und die Verteidiger superb waren - wen wundert das?
>Die StA hätte doch nur strikt an der Naht bleiben müssen.
>Über Bogenlampen etc. möchte ich hier keine weiteren Statements abgeben.
>Gruß!

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