- Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 20:09
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - dottore, 23.07.2004, 20:41
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:02
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Uwe, 23.07.2004, 21:37
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:55
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Uwe, 23.07.2004, 21:37
- DB Kopper im TV beschämend? - mangan, 23.07.2004, 21:09
- In einem wäre ich mir gar nicht so sicher - Turon, 23.07.2004, 21:47
- Urteilsfindung macht also die StA? - Turon, 23.07.2004, 21:37
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Ricardo, 24.07.2004, 20:41
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - Popeye, 23.07.2004, 21:02
- Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - dottore, 23.07.2004, 20:41
Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
-->>Ist es wirklich so schwer, diesen Paragraphen des StGB anzuwenden:
>§ 266
>Untreue
>(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo dottore,
um oben gestellte Frage zu beantworten: ja!
Denn es geht hier um Entschädigungszahlungen deren Abwicklung (grundsätzlich) vom Gesetzgeber bisher noch nicht fixiert ist. Diese Entschädigungsleistungen sind hier im Namen eines Dritten veranlasst und durchgeführt worden (frei nach o. Gesetz) und es spielt überhaupt keine Rolle wie hoch sie waren. Durch die horrende Höhe mögen sie gesellschaftlich verwerflich erscheinen. Wenn sie aber üblich erscheinen, und der deutsche (Werte-) Massstab im Gesetz nicht fixiert ist, kann man auch nicht von Schaden oder gar von Untreue sprechen.
Erst wenn ein solcher Massstab für Entschädigungsleistungen im Gesetz überhaupt seinen Niederschlag gefunden hat, und dessen Obergrenze überschritten wurde, kann man dann von Untreue sprechen.
Grüsse
Ricardo

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