- Gedanken für @Ricardo - Popeye, 25.07.2004, 12:44
- Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Ricardo, 25.07.2004, 14:29
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Popeye, 25.07.2004, 14:40
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Euklid, 25.07.2004, 14:57
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Popeye, 25.07.2004, 15:16
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Ricardo, 25.07.2004, 17:13
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Euklid, 25.07.2004, 17:24
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Popeye, 25.07.2004, 17:26
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Euklid, 25.07.2004, 14:57
- Sorry Ricardo - da habe ich ganz andere Meinung - Turon, 25.07.2004, 15:52
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - ach, wie schrecklich... - bernor, 26.07.2004, 01:15
- Re: Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Popeye, 25.07.2004, 14:40
- Re: @Popeye: 'Geschäftsbedingungen' bei der Wahl des MdBs - Uwe, 25.07.2004, 14:55
- Re: @Popeye: 'Geschäftsbedingungen' bei der Wahl des MdBs - Popeye, 25.07.2004, 15:11
- Re: @Popeye: 'Geschäftsbedingungen' bei der Wahl des MdBs - Euklid, 25.07.2004, 15:18
- Volksentscheide tragen Züge organisierter Anarchie - Ricardo, 25.07.2004, 14:29
Re: @Popeye: 'Geschäftsbedingungen' bei der Wahl des MdBs
-->Hallo, Popeye,
so leicht ich Deinen Argumenten im Sinne einer politischen Gewalt, die vom Volk ausgeht, folgen kann, so meine ich jedoch, dass Du mit dem Ansinnen, der bundesrepublikanische Abgeordnete sei"Dein Bevollmächtigter" in staatlichen Belangen, gegen GGArt. 38 antreten mußt (hier aus Deinem Linkhinweis kopiert mit unterstreichung von mir):
Artikel 38 [Wahlrechtsgrundsätze; Rechtsstellung der Abgeordneten]
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Das bedeutet, dass Du den Abgeordenten, den du wählst, zwar seiner(?)"Wahlversprechen" wegen wählen magst, dies jedoch keine Vollmachtsgeschäft sein kann, da er jedoch, ist er erst einmal gewählt - wie auch immer Liste/Direktmandat - eigentlich seinem Wähler gegenüber nicht mehr verpflichtet ist, wenn er nicht aus Eigenerwägungen (Ethik, Pflichtgefühl, Wiederwahlinteresse) daran interessiert ist.
Eine gebundene Vollmacht, einen Auftrag, wird also dem Abgeorneten durch Wahl m.E. nicht erteilt, allenfalls eine"Blancovollmacht" (wohl nicht einaml im Vormundschaftsfall so leicht zu erlangen).
Insofern kann es eigentlich auch den Fraktionszwang nach dem GG nicht geben; der"Zwang" entsteht dadurch, dass sich wohl nur mit einem guten Listenplatz ausrechnen kann, auch in der nächsten Wahlperiode wieder für"seinen Bürger" da sein zu können.
"Ceterum censeo potestas partium esse delendam", hier also: Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Macht der Parteien zerstört werden muss. Parteien, als Sammelbecken und Arbeitsplattform von Personen mit gleichgerichteten Zielen, dürfen m.E. eben nicht, an der Willensbildung des Volkes per GG-Artikel hervorgehoben beteiligt sein.
Die Umsetzung dieses Wunsches kann jedoch nur mit der Klärung der Frage verbunden werden, wie Wahlkompf finanziert werden, so dass die bessere Perspektive und Idee nicht dadurch nicht vorgebracht wird, weil die finanzelle Unterstützung zur Vorstellung fehlt, um nur ein Themenkomplex anzusprechen, für den ich keine rechte Lösung habe.
Gruß,
Uwe

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