- ot: erbitte Rat - kizkalesi, 26.07.2004, 07:07
- Kündigung - fridolin, 26.07.2004, 09:17
- Re: Kündigung - @ fridolin - kizkalesi, 27.07.2004, 12:07
- Re: Kündigung - @ fridolin /Erkenntnisse:soo den Bach runter ist es noch nicht, - certina, 29.07.2004, 11:58
- Re: Kündigung - Erkenntnisse:soo den Bach runter ist es noch nicht, - manolo, 29.07.2004, 16:32
- Re: Immomarkt/ Kündigung -Erkenntnisse:soo den Bach runter ist es noch nicht, - manolo, 29.07.2004, 16:44
- Re: interessante Berufsgruppen, denen es noch gut geht - Baldur der Ketzer, 29.07.2004, 18:38
- Re: Kündigung - @ fridolin /Erkenntnisse:soo den Bach runter ist es noch nicht, - certina, 29.07.2004, 11:58
- Re: Kündigung - @ fridolin - kizkalesi, 27.07.2004, 12:07
- Kündigung - fridolin, 26.07.2004, 09:17
Kündigung
-->Für alte Mietverträge gelten (so jedenfalls die herrschende Meinung) auch noch die alten Kündigungsfristen - was allerdings teilweise auch schon wieder angezweifelt wird: http://www.123recht.net/article.asp?a=9627&f=ratgeber_mietrecht_rabrorsenaltmietvertraege&p=1
Praktisch ist es das Vernüftigste, sich einfach mit dem Vermieter auf eine vorzeitige Beendigungs des Vertrages zu einigen.
Wenn das nicht geht: es ist gerichtlich anerkannt, daß bei schwerwiegenden Gründen (berufliche Versetzung, Familienzuwachs, gesundheitliche Gründe usw.) der Mieter eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen kann, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt, der zum Eintritt in den Mietvertrag bereit ist. Liegen solche schwerwiegenden Gründe nicht vor, bleibt noch die Möglichkeit, dies über den Trick einer nicht erteilten Erlaubnis zur Untervermietung zu versuchen. http://www.123recht.net/article.asp?a=3614
Ebenso können noch weitere Sonderkündigungsrechte in Betracht kommen. http://www.123recht.net/article.asp?a=30&f=ratgeber_mietrecht_kuendigung&p=4
Aber"einfach so" wird es nicht gehen. Glücklich der, welcher einen einsichtigen Vermieter hat!

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