- TIPP: Freibeiträge ausschöpfen - Nachtigel, 29.07.2004, 22:34
- Re: Almosen? Brosamen? Oder schillernde Schleimbälle im Spucknapf? - Baldur der Ketzer, 29.07.2004, 23:30
- Re: Almosen? Brosamen? - Baldur - nereus, 30.07.2004, 08:55
- Re: Almosen? Brosamen? - Baldur - Euklid, 30.07.2004, 09:31
- Re: Almosen? Brosamen? - wann krachts? notwendige, längere Erklärung - Baldur der Ketzer, 30.07.2004, 13:51
- Re: neue Euros und Antidiskr.gesetz - dazu paßt auch: Private klamm - Baldur der Ketzer, 30.07.2004, 14:26
- Re: Almosen? Brosamen? - Baldur - nereus, 30.07.2004, 08:55
- Re: Almosen? Brosamen? Oder schillernde Schleimbälle im Spucknapf? - Baldur der Ketzer, 29.07.2004, 23:30
TIPP: Freibeiträge ausschöpfen
-->Freibeträge in Gefahr
DGB rät: Lebensversicherungsverträge überprüfen
Beim neuen Arbeitslosengeld II steht in der Regel jedem Antragsteller und seinem (Ehe-)Partner ab dem 1. 1. 2005 ein allgemeiner Vermögensfreibetrag von je 200 Euro pro Lebensjahr (für vor dem 1. Januar 1948 Geborene: 520 Euro) zu. Hinzu kommt ein weiterer Freibetrag von 200 Euro pro Partner und Lebensjahr für „Geldwerte Ansprüche“, die eindeutig der Alterssicherung dienen. Diesen zusätzlichen Freibetrag gibt es nur dann, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Arbeitslose oder sein Partner die Rücklage vor dem Rentenalter nicht in Anspruch nehmen können. Der Freibetrag droht zu entfallen, wenn die Versicherung bei Bedarf aufgelöst und kapitalisiert werden kann. Den Voraussetzungen für die Anrechnung des Freibetrages entsprechen nach Einschätzung des DGB Sachsen aber viele der heutigen Lebensversicherungsbeiträge nicht.
Der DGB rät deswegen allen Betroffenen, mit ihrer Versicherung eine mögliche Vertragsänderung zu prüfen und einen teilweisen Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr zu vereinbaren bzw. in den Vertrag aufzunehmen. Eine solche Vereinbarung sei seit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (Ende 2003) möglich. Wichtig jedoch sei, dass die zukünftigen Empfänger vom Alg II die Änderung noch in diesem Jahr vornehmen. Nach Informationen des DGB ist der erste Freibetrag an keine Voraussetzung gebunden und steht damit jedem (Ehe-)Partner zu. Der zusätzliche Freibetrag kann nur ausgeschöpft werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vor dem Bezug von Alg II abgeschlossen wurde.
Welche Konsequenzen drohen, zeige folgendes Beispiel eines allein stehenden 53-Jährigen Arbeitslosen, dessen Kapitallebensversicherung einen aktuellen Rückkaufwert von 20 000 Euro hat. Da die Versicherung vorzeitig aufgelöst werden könnte, bekäme er kein Arbeitslosengeld. Ohne Änderung des Vertrages würde sich sein Freibetrag auf 10 600 Euro (200 Euro x 53) reduzieren, so dass die Hälfte der Lebensversicherung aufgebraucht werden müsste, bevor ein Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistung besteht.
Wenn jedoch mit der Versicherung ein teilweiser Ausschluss der Verwertbarkeit vor dem Rentenalter vereinbart wird, könnte sich der Freibetrag unter Ausschöpfung der freigestellten Altersversorgungsansprüche dadurch auf 21 200 Euro erhöhen.
<ul> ~ Die Lebensversicherung müsste keinesfalls angegriffen werden.</ul>

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