- Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig - Euklid, 30.07.2004, 13:22
- Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig - fridolin, 30.07.2004, 13:37
- Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig - Euklid, 30.07.2004, 13:47
- was ist mit 2001? Sollte man jetzt hndeln wenn ja wie???? - MC Muffin, 30.07.2004, 15:15
- Re: Sammelklagen? - Baldur der Ketzer, 30.07.2004, 14:18
- Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig - fridolin, 30.07.2004, 13:37
Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig
-->Die Richter erkennen Verfassungswidrigkeit an, und erkennen gleichzeitig nur Rückzahlungen an den einzelnen Kläger an, weil der Staat das Geld schon längst verspeißt hat. Selbst wer Einsprüche angemeldet hat gegen die Besteuerung wird wohl leer ausgehen weil die Kasse leer ist.
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
das ist so nicht richtig. Das Gericht entscheidet formal zwar nur über den einzelnen Fall, profitieren tut aber jeder, dessen Steuerfall für die betreffenden Jahre noch nicht rechtskräftig ist. Hinsichtlich der Speku-Besteuerung vor 1999 ist auch schon ein entsprechender Erlaß raus. Würde die Rechtsprechung nicht angewendet, könnte der einzelne ohne Probleme unter Verweis auf dieses Urteil klagen.
Der Focus-Artikel bezieht sich im wesentlich auf die Zeit seit 1999, zu der jetzt die entsprechenden Musterverfahren anlaufen. E
Gruß</font>

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