- Klage gegen Kraftfahrzeugsteuer - Wer hat eine gute Idee? - LenzHannover, 30.07.2004, 15:58
- Hallo Lenz - Turon, 30.07.2004, 16:33
- Re: Hallo Lenz - LenzHannover, 30.07.2004, 18:33
- Ja, weißt Du - Turon, 30.07.2004, 19:22
- Re: Ja, weißt Du - Karl52, 30.07.2004, 20:21
- TÜV - fridolin, 30.07.2004, 21:03
- TÜV nix mehr Monopol, zum Glück!!, gibt ja auch Dekra, GTÜ, KÜS, wie beim - topas89, 31.07.2004, 01:50
- TÜV - fridolin, 30.07.2004, 21:03
- Re: Ja, weißt Du - Karl52, 30.07.2004, 20:21
- Re: Hallo Lenz - Karl52, 30.07.2004, 20:03
- CO - fridolin, 30.07.2004, 20:53
- Ja, weißt Du - Turon, 30.07.2004, 19:22
- Re: Hallo Lenz - LenzHannover, 30.07.2004, 18:33
- Hallo Lenz - Turon, 30.07.2004, 16:33
Klage gegen Kraftfahrzeugsteuer - Wer hat eine gute Idee?
-->Die Geier vom Finanzamt haben mal wieder zugeschlagen, ich bin offiziell Eigentümer von 2 PKW's und muß jedes Jahr [img][/img]
wenn ich die Zahlungen vergleiche. Sowohl der:
Audi 80 Bj. 1989 kleiner Motor, Benzin
als auch der Renault Espace Diesel 2100 ccm Bj 1994 nun (künftig 377 € Steuer, Haftpflichtversicherung 221 €!!)
kosten inzwischen tw. deutlich mehr Kraftfahrzeugsteuern, als Haftpflichtversicherung (Vollkasko lohnt bei beiden nicht)!
Diese Enteignung geht mir mächtig auf die Nerven, der Audi hat an Kat alles drin was geht und wird nur selten benutzt und für die Dieselkiste gilt das gleiche.
Die Franzosenkiste wurde beruflich genutzt und hat den Vorteil, daß meine"kleine" Schwester da optimal den Kinderwagen reinstellen kann. Ich
schätz(t)e mit meinen 1,85 Meter Bauhöhe die aufrechte Sitzposition.
Desweiteren kann bei den Idioten auf der Straße etwas mehr Blech nicht schaden.
(50 Km auf der Autobahn mit einem smart sind schlimmer als eine Geisterbahn)
Desweiteren ist der Hubraum als Bemessungrundlage absoluter Unfug.
Beim Googeln habe ich bisher nur Bauschmerzen bekommen, z.B. das hier:
http://www.jura.uni-sb.de/entschdb/fgsaarland/dboutput.php3?id=220 Auszug:
Denn die Kraftfahrzeugsteuer, die als Aufwandsteuer den Privatkonsum besteuert, findet ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung darin, dass das Halten eines Fahrzeugs auch Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit ist (vgl. Tipke/Lang, Steuerrecht16, § 3, Rz. 32).
noch besser:
...Der Kraftfahrzeugsteuer liegt vielmehr auch der Äquivalenzgedanke zugrunde, denn sie soll einen gewissen Ausgleich für die Benutzung und Beanspruchung öffentlicher Straßen schaffen (vgl. hierzu Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl., Köln 1998, § 15, Rdnr. 29). Dies gilt auch für das KraftStÄndG, mit dem der Gesetzgeber, wie bereits ausgeführt, zulässige Umweltschutzgesichtspunkte berücksichtigt.
Letzteres ist auch Unfug, wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe, fährt meine alte Kiste halt jenseits der Oder oder des Mittelmeeres weiter.
Bei dieser Rechtsprechung habe ich ganz wenig Hoffnung.
Hat vielleicht einer eine passende Idee oder kennt ein erfolgreiches / entsprechendes Klageverfahren?
<font color=#FF0000>PS: Der Kommentator Tipke müßte der Kölner Steuerrechtsprofessor Klaus Tipke sein, welcher die Speku-Steuer für 1997/1998 gekippt hat.</font>

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