- Frage zur Zwangsversteigerung - Denis, 31.07.2004, 13:07
- Re: Frage zur Zwangsversteigerung/ Die Antwort folgt sogleich - vasile, 31.07.2004, 14:51
- Re: Frage zur Zwangsversteigerung/ Die Antwort folgt sogleich - Denis, 31.07.2004, 16:17
- Re: Frage zur Zwangsversteigerung/ Die Antwort folgt sogleich - LenzHannover, 01.08.2004, 22:44
- Nu die richtige Antwort, das andere war ein EDV-Fehler - LenzHannover, 01.08.2004, 23:37
- Re: Nu die richtige Antwort -- richtig? Wohl eher Mumpitz! - vasile, 02.08.2004, 17:02
- Re: Frage zur Zwangsversteigerung/ Die Antwort folgt sogleich - vasile, 31.07.2004, 14:51
Re: Nu die richtige Antwort -- richtig? Wohl eher Mumpitz!
-->Hi,
>Doppelfehler - KEINE RECHTSBERATUNG, JURISTISCH UNKORREKT!
>Keiner kann ein Gebot"ablehnen", die Bank kann als einziger (!)"Betreiber" des Verfahrens die Einstellung erwirken, auch nach deinem Gebot können die noch 10 Tage Bedenkzeit bekommen - bei einem Fall hier, gab es nach einer Zusatzzahlung eine Zustimmung.
Das ist doch Mumpitz zum Wichtigmachen! Lies mal hier:
"Der Gläubiger, der den Zwangsversteigerungsantrag gestellt hat, wird als betreibender Gläubiger bezeichnet. Auch derjenige, der dem Zwangsversteigerungsverfahren als Gläubiger später beitritt, wird so bezeichnet. Die stärkste Position besitzt der bestrangig betreibende Gläubiger, weil er Inhaber des Rechtes mit dem besten Rang ist. Nach ihm richtet sich das geringste Gebot. Erkärt er nach der Bietzeit, also wenn ein Meistbietender bereits vorhanden ist, die einstweilige Einstellung des Verfahrens, kann der Zuschlag nicht erfolgen. Soweit er bereits vor Ende der Bietzeit die einstweilige Einstellung bewilligt, treten nicht die gleichen Rechtsfolgen ein. Dann kann nämlich das Versteigerungsgericht das geringste Gebot, das sich nun nach dem aus dem zweitbesten Rang betreibenden Gläubiger ausrichtet, neu berechnen und auf der Basis des geänderten geringsten Gebotes die Versteigerung fortsetzen. Alle vor der Einstellung abgegebene Gebote erlöschen."
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/versteigerung/glaeubiger.htm
Bitte die unterstrichene Stelle beachten! Also, die Bank muß nicht"einziger (!)" Betreiber sein, sondern betreibender Gläubiger. Es kann durchaus noch andere Gläubiger geben. Und wenn auf Wunsch der Bank, der Zuschlag verwehrt wird, so kann man doch ruhig sagen, daß die Bank das (Höchst-)Gebot ablehnen darf.
>".... Erlös auch frühzeitig verfügen" -sorry- das hört sich nach sozialistischem DDR/PDS-Schwachsinn an.
Oh, ein Meister der Diplomatie! Ist das Dein Niveau?
Die Bank hat eine Forderung, von der die Bank möglichst 100% erfüllt haben möchte. Die Banken zocken mit dem Geld nicht.
*Gelächter*! Schau doch mal in die Bilanz z.B. der Deutschen Bank, wenn Du wissen möchtest, was die mit ihrem Geld machen!
Wenn die NEIN sagen, kostet das geschätzt 300 Euro Gerichtsgebühr und Zinsen für ca. 6 Monate. Das sind die berühmten Peanuts, wenn jemand nächstes mal 1000 € mehr bietet, gehen die da schon +/- 0 raus.
Die Bank will das Geld. So schnell wie möglich! Die Gründe hab' ich ausreichend dargelegt.
>Letztlich haben die"Banker" keinen Bock auf solche Termine und wegen vielleicht 3000 € mehr werden die keinen neuen Termin erwirken
>UND
>letztlich will die Bank ihr Geld zurück, wenn die sehen, das die Kohle wohl auch noch anderweitig reinkommen wird, ist denen das wurscht.
Ja, stimmt. Leih mir doch 10.000 Euro, die ich Dir dann nicht zurückgebe. Du arbeitest doch. Und da also das Geld anderweitig reinkommt, ist Dir das doch nach Deiner Logik wurscht.
Außerdem gibt es kein"denen". Es gibt den zuständigen Sachbearbeiter, der schnell die Kohle ranklotzen will, damit sein Chef lieb zu ihm ist.
>>Außerdem wirkt ein Objekt nicht gerade attraktiver, wenn es bei einem zweiten Termin immer noch nicht verkauft worden ist. Auf viele wirkt das abschreckend.
>Sehe ich nicht so, ich will oder ich will nicht.
Ein bischen sehr simpel ist das. Der Entscheidungsprozeß vor einem Immobilienkauf ist sehr komplex, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind. Bei vielen hat die Entscheidung einen wesentlichen Einfluß auf das zukünftige Leben. Da ist es doch klar, wenn man bei einem"Ladenhüter" stutzig wird und sich nach dem Anlaß für sein Nesthäkchendasein fragt.
>Versuch es. Siehe oben, wegen 5.000 Euro machen die kein Theater, insbesondere, wenn die das Geld noch anderweitig eintreiben können.
Ob"die" ein Theater machen, hängt ganz davon ab, wie"die" so drauf sind. Deswegen hab ich ja uch so detaillierte Strategievorschläge gemacht.
>Bei den Beträgen haben die keinen Bock auf Papierkram
Ach Junge, woher nimmst Du bloß ständig Deine Weisheiten? Laß doch auch mal gut sein, wenn's wie hier um viel Geld geht. Noch dazu das Geld eines anderen!
>Sach ich mal nix zu, warst schon damals muffig auf meine Antwort
Ja, sie war ja auch genau so kompetent wie diese Antwort.
>Die 5% sind korrekt aber UNVOLLSTÄNDIG!
Wenn Sie korrekt sind, laß es doch gut sein. Hast Du ein gesteigertes Mitteilungsbedürfnis, oder was?
>Bei dem Mieter hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der unwillig ist, MUST DU dem Gerichtsvollzieher die Kosten für die Räumung vorausstrecken (Umzugsunternehmen) - insbesondere bei so einem preiswerten Objekt würde ich solche Ausgaben abschreiben!
Von welchem Mieter redest Du?
>>4. Wenn keine ernsthafte Konkurrenz da ist, würde ich Dir dringend empfehlen, nicht über 30.000 Euro zu bieten. Rede mit dem Bankmensch und sag ihm, daß Du nicht mehr erübrigen kannst.
>Das interessiert den nicht, der hat nur die eine Frage: Bekomme ich beim nächstenmal deutlich mehr?
Ja, sicher. Aber im Gegensatz zu Dir hab ich Gründe genannt, warum es unwahrscheinlich ist, daß er beim nächsten Mal mehr bekommt. Sicher, es ist ein Pokerspiel. Aber eines mit guten Chancen. Und selbst wenn man verliert, gibt es immer noch Objekte wie Sand am Meer!
Aus taktischen Gründen nicht vorher anrufen und damit übertriebenes Interesse zeigen!
>Vorher reden ist ernsthaft und nicht schädlich, standhaft beim Gebot bleiben zählt.
<ironie> 1. Gebot bei Versteigerungen: Der Bankmensch soll einen"ernsthaften" Eindruck vom Bieter bekommen! </ironie>
>>Wenn Du wieder der einzige ernsthafte Interessent bist, sagst Du Ihm, Du könntest dieses Mal leider nicht mehr als 25.000,- Euro bieten. Denk Dir irgendeinen Grund dafür aus; unvorhergesehene Vorfälle in der Familie, der Kauf eines anderen Objektes oder Ähnliches z.B.
>Wozu Grund nennen, nächstes mal bietest du weniger ODER du wirst ggf. was anderes gefunden haben - dann haben die keinen Bieter mehr.
Den Grund nennt man, damit der Bankmensch sich nicht verarscht vorkommt. Er soll Verständnis haben und Sympathie für den Bieter empfinden. Dann ist er nämlich eher geneigt, eine geringes Höchstgebot zu akzeptieren! Leuchtet dieser äußerst komplizierte Sachverhalt in etwa ein?
>>Tu vorher so, als ob Du angestrengt nachdenkst, kritzel auf Papier rum und tip irgendwelche Zahlen in den Taschenrechner.
>sowas sieht nach unsicher aus
Sowas sieht nach Rechnen und Überlegen aus. Manche Menschen müssen mit dem vorhandenen Geld knapp kalkulieren, da es sich bei Moneten um ein knappes Gut handelt. Genau das soll der Bankmensch auch denken: das alles knapp kalkuliert ist und er denn größtmöglichen Erlös für das Objekt erzielt hat. Dann hat er ein gutes Gewissen und alle sind zufrieden.
>Als Bank tät ich die aktuellen Eigentümer melken. Die bekommen ihr Geld von den Omas für 3%, wenn die von einem Wert von rund 50.000 Euro ausgehen brauchen die nur 125 Euro im Monat zzgl. Wertverlust des Hauses um da +/- Null rausgehen zu können.
Die aktuellen Eigentümer kann man schlecht melken, da sie kein Geld haben. Wozu wohl sonst eine Zwangsversteigerung? (Außnahme: zerstrittene Erbengemeinschaft o.ä.) Die Bank legt ihrer Kalkulation auch keinesfalls die 3% von den Omas zugrunde, sondern den aktuellen Kapitalmarktzins plus Verwaltungsgebühren und anderer Kosten.
Wenn, beenden die das Verfahren um Arbeit vom Tisch zu bekommen.
Mal ehrlich, woher nimmst Du solche Weisheiten? Die zuständigen Sachbearbeiter sind froh über Arbeit, sichert sie ihnen doch ihre Arbeitsstelle. Meinst Du nicht, es würde Entlassungen hageln, wenn wirtschaftliche Entscheidungen plötzlich nach dem Lustprinzip denn nach wirtschaftlichen Kriterien entschieden würden? Die Bank ist doch keine Behörde!
>Es gab hier Objekte (deutliche 100.000 €), wo ich eher der Meinung war:
>- die hoffen auf mehr Geld / Konjunkturaufschwung ODER
>- haben Angst alle anderen Objekte abschreiben zu müssen.
Basiert Deine Meinung auch auf Argumenten? Wenn's um viel Geld geht, solltest Du mal darüber nachdenken, weniger Meinung und mehr Argumente zu bringen.
>Was machen die, wenn es reichlich faule Kredit gibt und die sich eingestehen müssen: Dies Objekt ist 30% weniger Wert als geschätzt, wir müssen auch alle anderen Hütten abschreiben! - Shit... letztlich sind wir Pleite [img][/img].
Im Fall einer Pleite der Bank übernimmt ein Konkursverwalter die Abwicklung und macht bestehende Forderungen geltend. Dazu gehört auch die Fortsetzung bzw. Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren im Namen der Bank.
Die Chancen stehen sehr gut, daß in diesem Fall auch sehr geringe Gebote akzeptiert werden.
>Ggf Mail an meine Adresse oben für Telefonat.
Ich empfehle Dir eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema, bevor Du telefonische Beratungen anbietest! Du hast offensichtlich weder eine außreichende wirtschaftliche noch juristische Kompetenz.
Gruß
vasile

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