- GANZ FRISCH! Nochmal zurück gerudert: Pressemitteilung zu Vermögen von Kindern - Nachtigel, 03.08.2004, 17:47
- Re: Das ist natürlich noch viel geschickter - Zardoz, 03.08.2004, 18:07
- Pöbel bleibt Pöbel, dank Studiengebühr.... - offthspc, 03.08.2004, 20:35
- ich habe 35.000DM in meine Meisterprüfung invesiert, zuzügl.vorbereitender - tstg, 03.08.2004, 22:04
- oh Du Superheld - Bravo. *kopfschüttel* (o.Text) - Hsi-yu chi, 03.08.2004, 22:36
- Erzähl mir nix von Härte - offthspc, 03.08.2004, 23:25
- Re: Erzähl mir nix von Härte - ebenfalls ein klasse Beitrag! Danke! (o.Text) - Baldur der Ketzer, 04.08.2004, 03:17
- Bravo! - Nachfrager, 04.08.2004, 08:51
- Re: Erzähl mir nix von Härte - tstg, 04.08.2004, 17:20
- thx, und ebenfalls alles Gute - offthspc, 04.08.2004, 20:32
- ich habe 35.000DM in meine Meisterprüfung invesiert, zuzügl.vorbereitender - tstg, 03.08.2004, 22:04
GANZ FRISCH! Nochmal zurück gerudert: Pressemitteilung zu Vermögen von Kindern
-->Hatt wohl hier wieder wer mitgelesen und sich mal ´nen Äbell (sächsisch für Kopf) gemacht [img][/img]
Pressemitteilung
Einkommen und Vermögen von Kindern durch die neue Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV)
Datum: 3.8.2004
Zur Diskussion um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Kindern beim Arbeitslosengeld II stellt das BMWA klar:
Ein minderjähriges Kind, das über ausreichend Einkommen oder Vermögen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts verfügt, wird nicht der Bedarfsgemeinschaft für den ALG II - Bezug zugerechnet. Das heißt: Die Eltern erhalten kein Sozialgeld für das Kind, da es nicht bedürftig ist. Die Eltern selbst erhalten aber den vollen Regelsatz im ALG II, da das Einkommen und Vermögen des Kindes ab 1. Januar 2005 nicht den Eltern oder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.
Sollte das Einkommen und Vermögen des Kindes nicht ausreichen, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten, wird es nur auf das Sozialgeld, das die Eltern für das Kind erhalten, angerechnet, nicht aber auf das Einkommen und Vermögen der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Mit der Reform grundlegend verbessert wurden die Leistungen für Kinder über den sogenannten Kinderzuschlag. Eltern, deren Arbeitseinkommen zwar für den eigenen Bedarf, aber nicht auch den der Kinder reicht, erhalten einen Zuschlag von bis zu 140 ¤/Monat für jedes Kind. Der Zuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt.
<ul> ~ Einkommen und Vermögen von Kindern durch die neue Grundsicherung für Arbeitslos</ul>

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