- GANZ FRISCH! Nochmal zurück gerudert: Pressemitteilung zu Vermögen von Kindern - Nachtigel, 03.08.2004, 17:47
- Re: Das ist natĂĽrlich noch viel geschickter - Zardoz, 03.08.2004, 18:07
- Pöbel bleibt Pöbel, dank Studiengebühr.... - offthspc, 03.08.2004, 20:35
- ich habe 35.000DM in meine MeisterprĂĽfung invesiert, zuzĂĽgl.vorbereitender - tstg, 03.08.2004, 22:04
- oh Du Superheld - Bravo. *kopfschĂĽttel* (o.Text) - Hsi-yu chi, 03.08.2004, 22:36
- Erzähl mir nix von Härte - offthspc, 03.08.2004, 23:25
- Re: Erzähl mir nix von Härte - ebenfalls ein klasse Beitrag! Danke! (o.Text) - Baldur der Ketzer, 04.08.2004, 03:17
- Bravo! - Nachfrager, 04.08.2004, 08:51
- Re: Erzähl mir nix von Härte - tstg, 04.08.2004, 17:20
- thx, und ebenfalls alles Gute - offthspc, 04.08.2004, 20:32
- ich habe 35.000DM in meine MeisterprĂĽfung invesiert, zuzĂĽgl.vorbereitender - tstg, 03.08.2004, 22:04
Re: Das ist natĂĽrlich noch viel geschickter
-->>Datum: 3.8.2004
>Zur Diskussion um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Kindern beim Arbeitslosengeld II stellt das BMWA klar:
>Ein minderjähriges Kind, das über ausreichend Einkommen oder Vermögen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts verfügt, wird nicht der Bedarfsgemeinschaft für den ALG II - Bezug zugerechnet.
Angenommen Kind hat 1000,"erlaubt" sind 750 - von den anderen 250 kann es einen Monat"seinen [ihm zustehenden] Lebensunterhalt sichern". Also gehen die 250"verloren"...
Weiter angenommen Eltern haben weniger als die erlaubten 200 pro Person und Jahr, somit erfolgt keine Vermögensanrechnung. Lägen sie gar 1000 darunter, könnten sie auch die 250 des Kindes retten... wenn, ja wenn sie das Geld auf ihrem Konto gelassen hätten.
Die Jungs wissen, wo Bartels den Most holt...
Nice week,
Zardoz

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