- Eure Meinung würde mich interessieren. - Euklid, 04.08.2004, 11:05
- Sehr voraussehend - Gabriela, 04.08.2004, 11:16
- Re: Eure Meinung würde mich interessieren. - fridolin, 04.08.2004, 11:25
- Re: Eure Meinung würde mich interessieren. - manolo, 04.08.2004, 15:40
- Re: Eure Meinung würde mich interessieren. - Euklid, 04.08.2004, 16:08
- Re: Eure Meinung würde mich interessieren. - manolo, 04.08.2004, 15:40
- Re: Nun ja - Tierfreund, 04.08.2004, 11:49
- Endrenovierung - fridolin, 04.08.2004, 12:07
- Re: Endrenovierung - Tierfreund, 04.08.2004, 13:12
- (Un-)Abhängigkeit der Justiz - Wasi, 04.08.2004, 21:01
- Re: Danke Wasi............. - Tierfreund, 04.08.2004, 23:46
- Bitte keine Mißverständnisse.... - Wasi, 04.08.2004, 23:57
- Re: Danke Wasi............. - Euklid, 05.08.2004, 07:59
- Re: (Un-)Abhängigkeit der Justiz / Danke, MUST READ (o.Text) - ---Elli---, 05.08.2004, 00:37
- Re: Danke Wasi............. - Tierfreund, 04.08.2004, 23:46
- Endrenovierung - fridolin, 04.08.2004, 12:07
Re: Eure Meinung würde mich interessieren.
-->Bekanntlich hat der Staat gerade mal wieder ein angeblich mieterfeundliches Urteil gesprochen.
>Ich meine die Angelegenheit mit den Schönheitsreparaturen.
>Da es wohl in Zukunft aufgrund des Gesetzes mit Hartz IV zu Umzügen kommt, bekommt dieses Gesetz plötzlich für mich ein Geschmäckle.
>Klar ist daß bei Wohnungsumzug sowohl Umzugskosten als auch in der Regel Schönheitsreparaturen anfallen werden.
>Ich meine zu ahnen daß man dieses Gesetz nicht gemacht hat um die Mieter zu schützen,sondern in der puren Absicht den Kostenblock bei Zwangsumzügen zu minimieren um die Umzugsfreudigkeit zu erleichtern.
>Und mit diesem Gesetz will man Vermieter eben durch die Hintertür belasten und den Staat glasklar entlasten.
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
von was für einem"Gesetz gemacht" sprichst Du überhaupt? Es wurde kein neues Gesetz erlassen. Der BGH hat lediglich eine bestimmte Klausel, nämlich Überwälzung von Schönheitsreparaturen nach festem Fristenplan, für unzulässig erklärt, nicht etwa die Abwälzung von Schönheitsreparaturen als solche.</font>
Die Verträge werden daher in Zukunft wohl alle so sein,daß die Renovierung grundsätzlich durch denjenigen erledigt werden muß der einzieht.
<font color=#0000FF>Sie werden so sein, wie vom Gericht skizziert:"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen wenn erforderlich durchzuführen. Im Regelfall wird dies nach... Jahren der Fall sein, wobei jedoch der tatsächliche Erhaltungszustand der Räume im Zweifel entscheidend ist."</font>
Auch das Gesetz mit der einseitigen schnellen Kündigung durch den Mieter scheint mir mit der gleichen Absicht gestrickt zu sein.
>Auch hier wird der Vermieter den Kürzeren ziehen und gegen Schnellauszüge nicht gefeit sein.
<font color=#0000FF>Nennst Du drei Monate Kündigungsfrist"schnell"? Ich würde das eher für eine vernünftige Frist halten, welche die Interessen beider Seiten wahrt. Was hat der Vermieter bei ständig nachgefragten Standardobjekten davon, 6 oder 9 Monate vor dem Freiwerden einer Wohnung davon zu erfahren?
Gruß</font>

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