- Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Albrecht, 04.08.2004, 11:56
- Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Cross, 04.08.2004, 14:13
- Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Albrecht, 04.08.2004, 14:32
- Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Euklid, 04.08.2004, 14:32
- Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Albrecht, 04.08.2004, 17:13
- Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten - Cross, 04.08.2004, 14:13
Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten
-->>Hallo Albrecht
Aus dem beschriebenem gehe ich davon aus das der Dachstuhl vorhanden war und
auch nicht vom Zimmermann vorher bearbeitet wurde.
1. Im Rahmen eines BGB - Bauvertrages werden sich die Parteien in diesem Fall
über Art und Umfang der zusätzlichen Arbeiten einigen müssen ;......
2. VOB
Die Vergütung bestimmt sich in diesem Fall nach den Grundlagen der
Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten
der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu
vereinbaren. Die Ankündigung der Durchführung der geforderten Leistung
ist eine echte Anspruchsvorraussetzung für die Vergütung des Unternehmers.
( BGH,DB 1969, 1058 )
3. Bei Stundenlohnarbeiten ist die Sache noch klarer § 2 Nr. 10 VOB/B
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihrem
Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind.
Aus Sicht des Handwerkers argumentiere ich so:
Für die Durchbiegungen des alten vorhandenen Daches kann der Unternehmer
nichts. Das Leistungsverzeichnis war unzureichend. Es hättte eine Position
zum ausgleichen der Sparren vorhanden sein müssen.
Der Handwerker mußte vom fachlichen die Sparren ausgleichen. Hier hat er
den entscheidenen Fehler begannen. Er mußte auf diesen Sachverhalt
zumindestens Hinweisen.
>Gruß
>Cross

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