- Wie verletzt man das Grundgesetz nicht? - Euklid, 05.08.2004, 10:00
Wie verletzt man das Grundgesetz nicht?
-->http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,311630,00.html
Klaro was da folgt.
Am besten wäre es das Arbeitsamt ganz abzuschaffen,da ein Arbeitsamt noch nie Stellen geschaffen hat,außer den internen Stellen.
Anstatt dann das Personal zu nehmen und bei der Anlaufstelle Sozialamt einzusetzen ( am besten jeder bei der eigenen Kommune) damit die 6,3 % ALV für die Arbeitnehmer wenigstens entfallen könnten,wird man diese 6,3% für den Vorruhestand der weit über 100 000 Arbeislosenbewahrer einsetzen müssen [img][/img]
Das Chaos bricht sich scheinbar langsam aber sicher die Bahn.
Es folgt dem Universalgesetz nach Stankov
Gruß EUKLID

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