- Druckfehler beim Hartz III Gesetz? - LenzHannover, 05.08.2004, 23:32
- Volkswagen/Wolfsburg AG vor 4 Jahren - HARTZ 0 - Turon, 05.08.2004, 23:52
- Re: Volkswagen/Wolfsburg AG vor 4 Jahren - HARTZ 0 - Euklid, 06.08.2004, 08:30
- In Wolfsburg sind die durchaus wohl relativ erfolgreich - warum nicht die - LenzHannover, 06.08.2004, 18:17
- Re: Hartz und das Taschengeld in Altenverwahranstalten - Baldur der Ketzer, 06.08.2004, 01:05
- Uneinigkeit, Arbeitslosigkeit und Gleichheit - der Text fĂźr die neue 5ââÂŹ MĂźnze ;) - Turon, 06.08.2004, 02:22
- Klagen - es kann keiner das Gegenteil von dem erwarten was im Gesetz steht - Kallewirsch, 06.08.2004, 06:05
- Re: Druckfehler beim Hartz III Gesetz? - Euklid, 06.08.2004, 08:21
- Volkswagen/Wolfsburg AG vor 4 Jahren - HARTZ 0 - Turon, 05.08.2004, 23:52
Druckfehler beim Hartz III Gesetz?
-->HAZ 2-8-2004 Arbeitslosengeld zu Unrecht gekĂźrzt? GEKĂRZT
Betroffen sind ausschlieĂlich Arbeitslose, die nach einem befristeten Arbeitsverhältnis nicht weiter beschäftigt werden. Grundsätzlich ist im Sozialgesetzbuch geregelt, dass sich Arbeitnehmer einen Tag nach der KĂźndigung und nicht, wie vor Hartz III, einen Tag nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur melden mĂźssen. FĂźr befristete Arbeitsverhältnisse gibt es hingegen eine Sonderregelung. Im Gesetz steht: âIm Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss sich der Arbeitnehmer frĂźhestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses meldenâ.
Ein 33-jähriger Hannoveraner, der fĂźr die Zeit vom 1. Oktober 2003 bis zum 31. März 2004 eingestellt worden war, hat sich daran gehalten und ist am 6. Februar bei der Bundesagentur vorstellig geworden. âDort wurde mir gesagt, dass ich mich verspätet gemeldet hätteâ, sagt der 33-Jährige. Von den ersten Zahlungen wurden ihm daher 1500 Euro abgezogen. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt, der abgelehnt worden ist. In der BegrĂźndung der Ablehnung zitierte der Mitarbeiter der Bundesagentur zwar den entscheidenden Satz aus dem Sozialgesetzbuch - allerdings ohne das Wort âfrĂźhestensâ. âIch finde es ziemlich dreist, dass die Bundesagentur Gesetzestexte zu ihrem Vorteil verändertâ, sagt Anwalt A. HĂźttl.
âBei uns ist es die Regel, dass man sich drei Monate vorher zu melden hatâ, sagt Rainer KeĂler von der Agentur fĂźr Arbeit. Dabei setze man sich nicht Ăźber geltende Gesetze hinweg - der entsprechende Passus sei auch anders zu interpretieren, meint KeĂler. âIch weiĂ nicht, wie man das Wort,frĂźhestensâ anders interpretieren kannâ, hält HĂźttl dagegen. Ein Vermittler der Bundesagentur, der nicht genannt werden will, geht indessen davon aus, dass der Gesetzgeber eigentlich âspätestensâ gemeint hat - und dass es sich lediglich um einen Druckfehler handelt. â
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