- Hartz 4: Wohngemeinschaften - FOX-NEWS, 06.08.2004, 11:00
- vielleicht denkt sich Clement (aka"Hamsterbacke") bis heute abend was aus. (o.Text) - Easy, 06.08.2004, 11:08
- Clement und Clementine haben eines gemeinsam: Beide haben eine Mission! (o.Text) - Zardoz, 06.08.2004, 14:03
- Re: Hartz 4: Wohngemeinschaften - MC Muffin, 06.08.2004, 11:26
- Re: Müsste eigentlich alles Inhalt der Sozialkunde sein... ;-) - Zardoz, 06.08.2004, 13:56
- vielleicht denkt sich Clement (aka"Hamsterbacke") bis heute abend was aus. (o.Text) - Easy, 06.08.2004, 11:08
Hartz 4: Wohngemeinschaften
-->Schon weiter unten wurde diskutiert, ob ein Bruder mit 1 Mio € Vermögen für seine mittellose Schwester aufkommen muss, wenn beide in der gleichen Wohnung wohnen. Soweit ich verstanden habe, haben Lebenspartner (was in diesem Falle schon von Gesetzes wegen nicht vorliegen kann und darf) für einander einzustehen. Haben wir also eine Wohngemeinschaft?
Wann liegt eine Lebenspartnerschaft vor und wann eine WG?
Ist eine WG eine Erwerbsgemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Bad, Küche, Kaffeemaschine, Telefon,...)?
Wer ist nachweispflichtig, der WG-Bewohner oder das Amt?
Gruss
sam

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