- Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Albrecht, 07.08.2004, 23:59
- Re: Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Turon, 08.08.2004, 01:12
- Re: Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Albrecht, 08.08.2004, 12:04
- Re: Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Turon, 08.08.2004, 13:16
- Re: Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Albrecht, 08.08.2004, 12:04
- Keine Möglichkeit beim BGH... - LenzHannover, 10.08.2004, 08:08
- Re: Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren - Turon, 08.08.2004, 01:12
Frage an die Juristen bzgl. geplanten Studiengebühren
-->Hallo zusammen,
hätten Eltern mit einer Klage gegen die geplanten Studiengebühren Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich auf den Vertrauensschutz für bereits geborene Kinder berufen würden?
Der Staat kann doch nicht im Nachhinein, d.h.nach der Geburt der Kinder, die Bedingungen für deren Erziehung und Ausbildung ändern.
Eine Studiengebühr kann doch erst für Kinder erhoben werden, die in frühestens 9 Monaten geboren werden, dann, wenn sich die zukünftigen Eltern über die Konsequenzen des Kinderhabens im Klaren sind.
Wenn ich in einem Restaurant ein Essen bestelle, kann der Ober auch nicht nach 30 min kommen und sagen Ihr Essen kommt gleich, allerdings haben wir den Preis von 19 auf 25€ erhöht.
Ein"Normalverdiener" mit 3 Kindern wird wohl zukünftig maximal ein Kind studieren lassen können. Damit ist wohl der Streit und die Mißgunst zwischen den Geschwistern in Zukunft vorprogrammiert.
Gruß
Albrecht

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