- OT: Evidenz-Kontrollen? Aha! - Emerald, 09.08.2004, 16:33
- Link dazu: - Helmut, 09.08.2004, 16:47
- §24c KWG - Zandow, 09.08.2004, 17:17
- §24c KWG - off-shore-trader, 09.08.2004, 17:27
- §24c KWG - Zandow, 09.08.2004, 17:17
- Ihr seid doch alle Steuer-Terroristen und Staatverbrecher... - Digedag, 09.08.2004, 17:01
- Re: OT: Es fehlt an der Geschäftsgrundlage für die Aufrechterhaltung... - JLL, 09.08.2004, 17:22
- ..deshalb am besten alles bar abwickeln! ( solange es noch geht) (o.Text) - Chewbaka, 09.08.2004, 17:35
- Re: OT: Dumm gefragt............ - ottoasta, 09.08.2004, 18:05
- Re: OT: Dumm gefragt............ - Baldur der Ketzer, 09.08.2004, 18:48
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen durften bei nicht - LenzHannover, 11.08.2004, 09:57
- Link dazu: - Helmut, 09.08.2004, 16:47
Ihr seid doch alle Steuer-Terroristen und Staatverbrecher...
-->... weiteres Zitat daraus:
Doch ab April kommenden Jahres wird sich dies ändern. Dann können nämlich auch Finanzämter und Träger der Sozialversicherungen über das Bundesamt für Finanzen auf eine so genannte Kontenevidenzzentrale zugreifen und sämtliche inländische Kontoverbindungen eines Steuerbürgers abrufen (§ 24c KWG) - <font color=#0000FF>eine Möglichkeit, die Behörden bisher nur im Rahmen der Terrorfahndung offen steht</font>. Die so zu erlangenden Daten (Name des Kunden, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigung sowie Einrichtungs- und Auflösungsdatum) verraten zwar nichts über den Kontostand und eventuelle Buchungen - sie reichen aber aus, um Lücken in den Steuererklärungen aufzudecken und dann gezielt beim Steuerpflichtigen nachzufragen oder entsprechende Auskunftsersuchen bei den Banken zu stellen.
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