- "Bauland" für immer?! - Balduin, 10.08.2004, 13:54
- Re:"Bauland" für immer?! - off-shore-trader, 10.08.2004, 14:05
- Re:"Bauland" für immer? ** Kömmt auf den Gemeindevorsteher an ;-) - Herbi, dem Bremser, 10.08.2004, 14:14
- Ja, Beispiel Spanien - Easy, 10.08.2004, 14:44
- Re: Ja, Beispiel Spanien - certina, 10.08.2004, 18:37
- Re: Ja, Beispiel Spanien - manolo, 10.08.2004, 21:30
- Re: Ja, Beispiel Spanien - certina, 10.08.2004, 18:37
- Ja, Beispiel Spanien - Easy, 10.08.2004, 14:44
- Re:"Bauland" für immer?! - fridolin, 10.08.2004, 18:32
- Re:"Bauland" für immer?! - Cross, 10.08.2004, 20:20
- Re:"Bauland" für immer?! - Balduin, 11.08.2004, 13:25
Re:"Bauland" für immer?!
-->> Hallo Balduin
Wo liegt das Grundstück?
A) Von der Ortsrandlage weiter weg.
B) In einer Randlage einer Bebauung. Das Nachbargrundstück ist bebaut.
C) Es ist eine Lücke in der Bebauung.
Wenn die Gemeinde nichts aufgestellt hat, so gilt ein Gummiparagraph.
( Ich meine es ist der § 34 oder....)
Grundsätzlich ist jedem die Bebauung gestattet, sofern die Erschließung
gesichert ist. ( Straße, Wasser, Energie )
Schönen Abend
Cross

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