- "Bauland" für immer?! - Balduin, 10.08.2004, 13:54
- Re:"Bauland" für immer?! - off-shore-trader, 10.08.2004, 14:05
- Re:"Bauland" für immer? ** Kömmt auf den Gemeindevorsteher an ;-) - Herbi, dem Bremser, 10.08.2004, 14:14
- Ja, Beispiel Spanien - Easy, 10.08.2004, 14:44
- Re: Ja, Beispiel Spanien - certina, 10.08.2004, 18:37
- Re: Ja, Beispiel Spanien - manolo, 10.08.2004, 21:30
- Re: Ja, Beispiel Spanien - certina, 10.08.2004, 18:37
- Ja, Beispiel Spanien - Easy, 10.08.2004, 14:44
- Re:"Bauland" für immer?! - fridolin, 10.08.2004, 18:32
- Re:"Bauland" für immer?! - Cross, 10.08.2004, 20:20
- Re:"Bauland" für immer?! - Balduin, 11.08.2004, 13:25
Re:"Bauland" für immer?!
-->Da trifft B zu.Es ist nich voll erschlossen,könnte aber jederzeit.
Demnach müßte es Bauerwartungsland sein.
>> Hallo Balduin
> Wo liegt das Grundstück?
> A) Von der Ortsrandlage weiter weg.
> B) In einer Randlage einer Bebauung. Das Nachbargrundstück ist bebaut.
> C) Es ist eine Lücke in der Bebauung.
>
> Wenn die Gemeinde nichts aufgestellt hat, so gilt ein Gummiparagraph.
> ( Ich meine es ist der § 34 oder....)
> Grundsätzlich ist jedem die Bebauung gestattet, sofern die Erschließung
> gesichert ist. ( Straße, Wasser, Energie )
>
> Schönen Abend
> Cross

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