- Clement zum Ergebnis des gestrigen Gesprächs zu Hartz IV: - Nachtigel, 12.08.2004, 23:35
- Re: Clement heute irgendwann zu seiner wahren geschichtlichen Größe... - Zardoz, 12.08.2004, 23:52
Clement zum Ergebnis des gestrigen Gesprächs zu Hartz IV:
-->Pressemitteilung
Clement zum Ergebnis des gestrigen Gesprächs zu Hartz IV:
"Mehr Akzeptanz für Reformen"
Datum: 12.8.2004
Zum Ergebnis des gestrigen Gesprächs zu Hartz IV betont Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement:"Mit unseren Entscheidungen zum altersunabhängigen Freibetrag für Kinder von 4.100 Euro und zum Auszahlungszeitpunkt des Arbeitslosengeldes II verbessern wir den Schutz von Kindervermögen und ermöglichen einen klaren und unbürokratischen Übergang zum neuen Arbeitslosengeld II. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit die Akzeptanz für den so dringend notwendigen Umbau am Arbeitsmarkt erhöhen." Erste Stimmen belegen dies bereits. Clement:"Ich begrüße die rasche und faire Reaktion des VdK-Präsidenten Walter Hirrlinger, von einer Klage abzusehen. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Versachlichung der Diskussion, die unser Land jetzt braucht."
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Gespräch vom 11. August 2004 abschließend auf folgende Regelungen zur Anpassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") verständigt:
1. Freibetrag für Kinder
Allen der Bedarfsgemeinschaft von Empfängern des künftigen Arbeitslosengeldes II angehörenden Kindern wird ab Geburt ein Vermögensfreibetrag von 4.100 Euro zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass jedwedes zu berücksichtigende Vermögen - sei es Sparvermögen oder etwa Ausbildungsversicherungen - in dieser Höhe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II geschützt bleibt, also nicht berücksichtigt wird.
2. Zeitpunkt der ersten Auszahlung des Arbeitslosengeldes II
Alle Empfänger des künftigen Arbeitslosengeldes II, d.h. alle erwerbsfähigen Arbeitsuchenden, die im Dezember noch Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben und hilfebedürftig sind, bekommen ihre erste Arbeitslosengeld II-Zahlung zum 1. Januar 2005 und können hiervon ihren Lebensunterhalt im Januar bestreiten.
Die Zusammenführung der derzeit unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte - Arbeitslosenhilfe wird zum Monatsende gezahlt, das künftige Arbeitslosengeld II jeweils zu Anfang eines Monats - wird für alle späteren Fälle des Übergangs vom Arbeitslosengeld in Arbeitslosengeld II ab Februar 2005 wirksam. Dies betrifft im wesentlichen Arbeitsuchende, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft. Sie verfügen in der Regel über ein höheres Einkommen als die derzeitigen Arbeitslosenhilfeempfänger und sind durch die gesetzlich geregelten Zuschläge des Arbeitslosengeldes II besser gestellt.
Arbeitslosengeld II bekommt im übrigen - wie bereits vorgesehen - auch derjenige, der nach Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung aufnimmt oder in Rente geht, im Monat der Arbeitsaufnahme oder des Renteneintritts, sofern er seine erste Zahlung zum Monatsende erhält.
Sämtliche Entscheidungen werden auf gesetzlichem Wege umgesetzt. Hierzu wird es eine Initiative der Koalitionsfraktionen geben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird jetzt umgehend eine Formulierungshilfe erarbeiten.
<ul> ~ BMWA-Pressemitteilung vom 12.08. 2004 </ul>

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