- Positiv für über 58-jährige und die Bereinigung der Statistik - Nachtigel, 17.08.2004, 18:34
Positiv für über 58-jährige und die Bereinigung der Statistik
-->Förderung auch für über 58-jährige Arbeitslosengeld II - Empfänger
Das BMWA zum heutigen Bericht der Financial Times Deutschland"Hartz IV belastet Ältere doppelt"
Datum: 17.8.2004
Nach der gegenwärtigen Rechtslage können Arbeitslosenhilfebezieher, die älter als 58 Jahre sind, Arbeitslosenhilfe auch dann beziehen, wenn sie sich nicht mehr zu jeder zumutbaren Arbeit oder Bildungsmaßnahme bereit sind. Im Gegenzug sind sie jedoch verpflichtet, die Altersrente zu beantragen, sobald sie ihnen in voller Höhe zusteht (§ 428 SGB III).
Für die betreffenden Arbeitslosenhilfebezieher, die ab 01. Januar 2005 Arbeitslosengeld II erhalten, gilt diese Regelung auch im nächsten Jahr weiter. Dies regelt eine Übergangsbestimmung im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (§ 65 Abs. 4 SGB II).
Danach haben die betroffenen heutigen Arbeitslosenhilfe-Bezieher ab dem 1. Januar 2005 Anspruch auf Arbeitslosengeld II, ohne dass sie der ansonsten geltenden Arbeitspflicht unterliegen. Dies stellt sicher, dass Arbeitsuchende, die im Vertrauen auf die Vereinbarung eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mehr anstreben und deshalb aus der Vermittlung durch die Bundesagentur ausgeschieden sind, ihre Lebensplanung nicht ändern müssen.
Ist der Arbeitsuchende aber bereit zu arbeiten, kann er die Vereinbarung jederzeit widerrufen und sodann die Vermittlungs- und Förderungsmöglichkeiten nach"Hartz IV" jederzeit in Anspruch nehmen.
Soweit der über 58-jährige Hilfebedürftige mindestens drei Monate lang Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosengeld II bezogen hat, bleibt er verpflichtet, seine Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen.
Die Geltung der Übergangsregelung ist befristet. Ab dem 1. Januar 2006 gilt sie nur noch dann, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat.
<ul> ~ Förderung auch für über 58-jährige Arbeitslosengeld II - Empfänger </ul>

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