- Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen - Christian, 17.08.2004, 21:25
- Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen ALGII..... [Link: Spiegel] - MattB, 17.08.2004, 21:39
- eine durchaus sinnvolle Regelung.... - Dieter, 17.08.2004, 21:43
- Schon witzig, wie etliche, - crosswind, 17.08.2004, 22:02
- Re: Klarstellung - Zardoz, 17.08.2004, 22:16
- Ok, klargestellt, - crosswind, 17.08.2004, 22:34
- Re: Na dann... - Zardoz, 17.08.2004, 23:13
- Klarstellung? - Dieter, 17.08.2004, 22:45
- Re: Klarstellung - Zardoz, 17.08.2004, 23:29
- Ok, klargestellt, - crosswind, 17.08.2004, 22:34
- Re: Klarstellung - Zardoz, 17.08.2004, 22:16
- Re: eine durchaus sinnvolle Regelung.... - Euklid, 17.08.2004, 22:06
- Tja, warum? Weil der Frosch, der ins kochende Wasser... mkT - igelei, 17.08.2004, 22:20
- Re: eine durchaus sinnvolle Regelung.... - Dieter, 17.08.2004, 22:38
- Schon witzig, wie etliche, - crosswind, 17.08.2004, 22:02
- Re: Nein,... - Zardoz, 17.08.2004, 22:04
- eine durchaus sinnvolle Regelung.... - Dieter, 17.08.2004, 21:43
- Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen - Euklid, 17.08.2004, 21:46
- Ja,Damokles: 10 Jahre rückwirkend vor & drei Jahre nach Todesfall einforderbar (o.Text) - Nachtigel, 17.08.2004, 21:47
- Re: Das ist sie also,... - JLL, 17.08.2004, 23:05
- Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen - rodex, 18.08.2004, 06:00
- Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen - Euklid, 18.08.2004, 08:44
- Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates - sensortimecom, 18.08.2004, 09:49
- Re: Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates - Euklid, 18.08.2004, 10:11
- Re: Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates / Klingt direkt gut... ;-) (o.Text) - Student, 18.08.2004, 13:27
- Re: Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates - Euklid, 18.08.2004, 10:11
- Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen ALGII..... [Link: Spiegel] - MattB, 17.08.2004, 21:39
Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen
-->Vielleicht war es hier noch nicht bemerkt worden: Bei WDR2 lief vorhin ein Kollegengespräch mit folgendem Inhalt: Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die Erben eines Verstorbenen, der ALGII bezogen hat, aus dem Nachlass bis zu 10 Jahre vom bezogenen ALGII zurückzahlen müssen. Für Eheleute gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro. Ansonsten: Wenn eine Immobilie vererbt wird, soll diese als Grundlage zur Zurückzahlung des ALGII dienen. Sprich: Die Erben werden sie verkaufen müssen. Einziges Schlupfloch, welches erwähnt wurde: In besonderen Härtefällen soll von der Rückzahlung abgesehen werden. Nur weiß niemand, was ein besonderer Härtefall ist. Da muss ich jetzt auch mal sagen: Die haben doch einen an der Waffel! Gruß, Christian
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