- Klärung der völkerrechtlichen Legitimation der BRD beim Bundesverfassungsgericht - FRANZ, 18.08.2004, 17:06
- Man beachte.... - Zandow, 18.08.2004, 17:25
- Re: Man beachte.... man beachte weiterhin: - Digedag, 18.08.2004, 17:56
- Re: Klasse link! Sollte ebenfalls jeder gelesen haben! - Baldur der Ketzer, 18.08.2004, 17:47
- @Baldur deine Post geht morgen raus GruĂź Franz (owT) (o.Text) - FRANZ, 18.08.2004, 18:19
- Man beachte.... - Zandow, 18.08.2004, 17:25
Re: Man beachte.... man beachte weiterhin:
-->Man beachte weiterhin diesen am Ende der Seite erscheinenden Text:
ISENSEE, JOSEF: Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968, Seite 41
"Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz..."
Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist."
"Wem die Verfassung ein Freiheitsrecht zuerkennt, der muss es auch behaupten können - und sei es im äußersten Fall mit Gegengewalt."
Digedag

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