- Frage an die Verkehrsrechtexperten! - schlaffi, 19.08.2004, 11:12
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - Nachfrager, 19.08.2004, 11:34
- Auch wenn Du nicht fährst....? - Tofir, 19.08.2004, 11:38
- Aber sicher, die Abkasssier-Mentalität kennt eben keine Grenzen - Nachfrager, 19.08.2004, 11:54
- Auch wenn Du nicht fährst....? - Tofir, 19.08.2004, 11:38
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - certina, 19.08.2004, 11:55
- Danke für die Antworten! Das heißt dann für mich, Zahlemann und Söhne (o.Text) - schlaffi, 19.08.2004, 12:56
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - Nachfrager, 19.08.2004, 11:34
Aber sicher, die Abkasssier-Mentalität kennt eben keine Grenzen
-->Wenn Dein Roller angemeldet ist und auf einer öffentlichen Straße steht, ist er Teil des Straßenverkehrs. Und somit kann ein Mangel mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Verblüffend, aber wahr.
Mir wollte ein übereifriger Ordnungshüter mal eine Knolle dafür verpassen, dass ich auf meinem Privatparkplatz (!) auf dem Privatgrundstück (!) im absoluten Halteverbot stehe (!!!). Das Schild wurde übrigens von einer übereifrigen Baufirma aufgestellt, die Platz für ihren Kleinlaster schaffen wollte.
Wg. Amtsanmaßung gab es meines Wissens nach allerdings kein Bußgeld.
Wer ein Schild hat, scheint immer im Vorteil zu sein...[img][/img]
Nichts ist hierzulande unmöglich.
Gruß
Nachfrager

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