- Frage an die Verkehrsrechtexperten! - schlaffi, 19.08.2004, 11:12
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - Nachfrager, 19.08.2004, 11:34
- Auch wenn Du nicht fährst....? - Tofir, 19.08.2004, 11:38
- Aber sicher, die Abkasssier-Mentalität kennt eben keine Grenzen - Nachfrager, 19.08.2004, 11:54
- Auch wenn Du nicht fährst....? - Tofir, 19.08.2004, 11:38
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - certina, 19.08.2004, 11:55
- Danke für die Antworten! Das heißt dann für mich, Zahlemann und Söhne (o.Text) - schlaffi, 19.08.2004, 12:56
- Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! - Nachfrager, 19.08.2004, 11:34
Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten!
-->>Hallo!
>Darf die Politisse(Stadtangestellte) mir ein Strafzettel verpassen, weil vor meiner Haustür parkender Roller ein kaputtes Blinkerglas hat?
>
>Freue mich auf jede Antwort.
>gruß
hi
dir ja, aber nur wenn es auch deiner ist....[img][/img]
Es muss verkehrstüchtig sein. Ein kaputtes Rücklicht am Auto (auch wenn du das nie zu sehen kriegst) bist du auch auf der Stelle verpflichtet, reparieren zu lassen.
tschuess
G.C.

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