- Dementi eines Gerüchtes - Nachtigel, 20.08.2004, 16:43
- Re: Dementi eines Gerüchtes - Euklid, 20.08.2004, 17:01
- Neid um jeden Euro - Kasi, 21.08.2004, 11:39
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- Re: Dementi eines Gerüchtes - Euklid, 20.08.2004, 17:01
Dementi eines Gerüchtes
-->Zusatzjobs bieten neue Einstiegschancen und Hinzuverdienst
Fr, 20.08.2004
Zusatzjobs bieten Langzeitsarbeitslosen die Möglichkeit, wieder ins Arbeitsleben reinzukommen. Sie erhalten neben den vollen Leistungen des Arbeitslosengeldes II eine so genannte Mehraufwandsentschädigung. Damit können Langzeitarbeitslose auf zwischen 850 und 1.000 Euro pro Monat kommen.
Das Gerücht:
Wichtig ist: Es entsteht dadurch keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt. Darauf wird die Bundesregierung achten. Denn: Intakte Strukturen am Arbeitsmarkt sollen nicht gefährdet werden. Wer einen solchen Zusatz-Job übernimmt, der macht sein Potenzial für die Gemeinschaft nutzbar. Er erhält zugleich den Kontakt zur Arbeitswelt und erhöht damit die Chancen auf einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt.
Nettoeinkommen zwischen 850 und 1.000 Euro
Der Arbeitslosengeld II-Bezieher erhält eine Mehraufwandsentschädigung. Die Darstellung, es handele sich dabei um einen Stundenlohn von ein oder zwei Euro übersieht, dass daneben die Leistungen des Arbeitslosengeldes II und die Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt werden.
Mit Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung und einem solchen Zusatzjob kann der Arbeitslosengeld-II-Empfänger somit auf ein Nettoeinkommen von monatlich bis zu 850 bis 1.000 Euro kommen. Der reale"Stundenlohn" liegt damit also weitaus höher als mit dem Begriff"Ein-Euro-Job" suggeriert.
Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement besteht hier ein Potenzial von mindestens 600.000 Jobs, davon 100.000 bereits bis Ende 2004.
Positive Erfahrungen der Kommunen
Einzelne Kommunen, die schon heute über kommunale Beschäftigungsgesellschaften verfügen, haben mit solchen Arbeitsangeboten bereits sehr positive Erfahrungen gemacht.
Auch die großen Wohlfahrtsverbände haben sich inzwischen positiv zu den Chancen der Arbeitsgelegenheiten geäußert. Sie erwarten, dass dringende soziale Dienstleistungen erledigt und Bereiche mit Arbeitskräftemangel bei entsprechender Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen abgedeckt werden können. Zugleich werden Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt.
Verfahren
Wie bei anderen Eingliederungsmaßnahmen gilt auch für Arbeitsgelegenheiten ein Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger der Wohlfahrtspflege oder kommunale Träger beantragen die Förderung der Maßnahme.
Die zuständige Arbeitsagentur oder der jeweilige kommunale Träger prüft Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit und achtet darauf, dass die angedachte Tätigkeit für den Arbeitslosengeld II-Bezieher nach der individuellen Eingliederungsvereinbarung sinnvoll ist. Selbstverständlich können Arbeitsuchende auch initiativ an ihren Fallmanager herantreten, wenn sie eine derartige Beschäftigungsmöglichkeit gefunden haben.
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