- INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Kalle, 22.08.2004, 20:36
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Popeye, 22.08.2004, 21:56
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 08:39
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 10:16
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:52
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten??
-->Als langjähriger Leser dieses hochqualitativen Forums, möchte ich ein zu dieser Zeit passendes Problem schildern und um Tips bitten.
Ein 110-Mann Produktionsbetrieb (Nahrungsmittel) mit eigenem Markennamen aber als Teil einer Gruppe, die insgesamt Insolvenz anmelden mußte, wurde Ende 2003 geschlossen.
Seit Insolvenzanmeldung wurde versucht, Teilbetriebe der Gruppe zu verkaufen, was teilweise gelang.
O.g. Betrieb schrieb schwarze Zahlen (soweit das in der Gruppe darstellbar war) hatte bis zum letzten Monat stabilen Umsatz - und im letzten Monat Rekordumsatz.
Dieser Produktionsstandort war einzeln wirtschaftlich rentabel! - Einzig Betriebsrat- und Gewerkschaftsforderungen stellten unüberwindliche Verkaufshürden.
Deshalb erfolgte die Produktionsstillegung, allerdings mit Maßgabe, dass alle Produktionsmittel zur kurzfristigen eigenständigen Wiederinbetriebnahme unverändert bestehen bleiben. (was auch heute noch so ist)
Letzendlich blieben ein
Kaufinteressent(A) und ein
Interessent(B) übrig, der den Betrieb pachten/mieten wollte.
(B pachtet bereits seit Herbst 2003 einen anderen Betrieb der gleichen Gruppe im Konkurrenzeinzugsbereich).
Der Insolvenzverwalter entschied:
B bekommt o.g. Betrieb äußerst günstig verpachtet.
A war zum Zeitpunkt zum Kauf zahlungsbereit, wurde aber trickreich ausgebotet.
Gesichert ist, dass (A) (als ehemaliger Niederlassungsleiter) einen Banken-bestätigten Strategieplan, einen Teil der Kunden und die wichtigsten Mitarbeiter zur kurzfristigen Wiederinbetriebnahme vorzuweisen hatte.
Nachforschungen ergeben, dass (B) momentan keine Produktion aufnehmen will (höchstens ganz kleine (Alibi)-Produktion). Einzig der Marken-Name soll nun mit vermarktet werden.
In Kenntnis der bekanntgewordenen Tatsachen und Umstände, besteht die Vermutung, dass B eine starke Konkurrenz durch Pacht des Betriebes ausschalten wollte, was der Insolvenzverwalter durch eine sehr niedrige Pacht quasi bestätigt.
(Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren durch den Richter des Amtsgerichtes eröffnet worden)
A wollte bereits im Juli 2004 die Produktion wieder aufgenommen haben.
110 Arbeitskräfte sind beim Arbeitsamt registriert. Etliche auch ALGII gefährdet! und das bei 20% Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet!
Frage:
Inwieweit sind Insolvenzverwalter wem rechenschaftspflichtig? Haben sie nicht grundsätzlich Ertragsmaximierung zu sichern, was durch A erfolgt wäre?
Der Insolvenzverwalter ignoriert die hohe Kaufsumme und billigt die niedrige Pacht. Den Gläubigern werden so höhere Entschägigungen versagt. (ich weiss aber nicht, inwieweit sie vom Insolvenzverwalter begründete Informationen erhalten haben)
Sicher kennt Ihr Euch auch auf diesem Gebiet aus und könnt Tips geben.
mfG.
Kalle
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