- INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Kalle, 22.08.2004, 20:36
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Popeye, 22.08.2004, 21:56
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 08:39
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 10:16
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:52
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten??
-->Hallo, @Kalle,
bin kein RA, war aber schon ein paar mal in Insolvenzverfahren tätig.
Der Insolvenz-Verwalter (IV) hat sehr weitgehende Vollmachten, ist aber nicht alleiniger Herr des Verfahrens. Ohne die Gläubigerversammlung geht gar nichts.
Also: Wer hat die höchsten Forderungen? Derjenige ist das Schwergewicht in der Gläubigerversammlung. Unbedingt ansprechen! Ein Grund warum B pachten darf könnte z.B. sein, dass die Gläubiger Forderungen nicht abschreiben müssen - also Holzauge sei wachsam!
Der zweite Ansprechpartner ist der Richter des Gerichtes der den IV bestellt hat.
Unbedingt ansprechen - notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Erfolgreich besonders dann, wenn der IV sich nicht an die Verfahrensregeln hält - schwer als Laie zu verstehen.
Hauptaufgabe des IV ist heute die FortfĂĽhrung des Betriebes.
Der Betriebsrat muss zur Vernunft gebracht werden, das kann aber nur der IV, alle anderen haben nicht genügend rechtliche Möglichkeiten.
Bevorzugung eines Bieters wäre ein sehr, sehr schwerer Verstoß gegen das IV-Recht.
GrĂĽĂźe

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