- INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Kalle, 22.08.2004, 20:36
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Popeye, 22.08.2004, 21:56
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 08:39
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 10:16
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:52
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus
-->>....selbst bei nachweislich begründetem Fehlverhalten des Inso-Verwalters wird das Inso-Gericht nicht tätig. [img][/img] Da ist guter Rat teuer.
Hallo, @Nachtigel,
da nicht weiß auf welchen Sachverhalt Du Dich beziehst, kann ich das schlecht kommentieren.
In einem Fall in dem ich vor erst 3 Monaten auf der Gläubigerseite involviert war, hat der Amtsrichter den IV auf Antrag der Gläubigerversammlung ausgewechselt, weil begründet vermutet wurde, dass dieser einen Gesellschafter bevorzugt hatte.
Da der IV darüber hinaus persönlich haftet (für schuldhafte Pflichtverletzungen) ist ein Hebel bei Pflichtverletzungen immer gegeben - das hat sehr wenig mit Theorie zu tun.
Grüße

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