- INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Kalle, 22.08.2004, 20:36
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Popeye, 22.08.2004, 21:56
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 08:39
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 10:16
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:52
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
Re: INSOLVENZVERWALTER -
-->>Danke,
>Problem ist nur, dass
>- erstens schon entschieden ist,
>- zweitens die Entscheidung nicht absehbar war (da (B) vom IV nicht öffentlich angekündigt wurde ((A) wußte davon nichts))
>- drittens, dass sich kein Richter oder Mitarbeiter über die offensichtlich"seltsamen" Entscheidung des Insolvenzverwalter wundert.
> und eine Billigung vermuten läßt.
>Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
>
>mfG.
>Kalle
Hallo, @Kalle,
falls es einen Gläubigerbeschluss gab, der die Entscheidung des IV die Fa. an B zu verpachten gab - hast Du schlechte Karten.
Dann kann nur noch jemand den IV wegen Pflichtverletzung verklagen, der nachweisen kann, dass er durch eine Pflichtverletzung geschädigt wurde.
Diese Vorgehen bedarf anwaltlichen Rates und vor allem harter Fakten!
Grüße

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