- INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Kalle, 22.08.2004, 20:36
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Popeye, 22.08.2004, 21:56
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 08:39
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Kalle, 23.08.2004, 10:16
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:55
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - certina, 23.08.2004, 09:52
- Re: INSOLVENZVERWALTER - - Popeye, 23.08.2004, 09:31
- Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus - Nachtigel, 22.08.2004, 21:38
- Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? - Popeye, 22.08.2004, 20:59
Re: INSOLVENZVERWALTER -
-->>>Danke,
>>Problem ist nur, dass
>>- erstens schon entschieden ist,
>>- zweitens die Entscheidung nicht absehbar war (da (B) vom IV nicht öffentlich angekündigt wurde ((A) wußte davon nichts))
>>- drittens, dass sich kein Richter oder Mitarbeiter über die offensichtlich"seltsamen" Entscheidung des Insolvenzverwalter wundert.
>> und eine Billigung vermuten läßt.
>>Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
>>
>>mfG.
>>Kalle
>Hallo, @Kalle,
>falls es einen Gläubigerbeschluss gab, der die Entscheidung des IV die Fa. an B zu verpachten gab - hast Du schlechte Karten.
>Dann kann nur noch jemand den IV wegen Pflichtverletzung verklagen, der nachweisen kann, dass er durch eine Pflichtverletzung geschädigt wurde.
>Diese Vorgehen bedarf anwaltlichen Rates und vor allem harter Fakten!
>Grüße
[b]genau - in Zusmmenarbeit mit der hübschen Volontärin vom Tageblattt, die bestimmt einen der 120 Arbeitslosen im Bekanntenkreis hat...
tschuess
G.C.
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