- Tacho-Manipulation - Absurder Rechtsstaat - LenzHannover, 25.08.2004, 23:35
Tacho-Manipulation - Absurder Rechtsstaat
-->"Rechtlich gesehen, ist die Wegstreckenanzeige kein Dokument", erklärt ADAC-Rechtsexperte Maximilian Maurer. Erst wenn der Verkäufer die echte Laufleistung des Autos falsch angibt, wäre es rechtlich nicht korrekt."Solange im Kaufvertrag 'Kilometerstand: 80.000' und nicht 'Laufleistung' steht, ist er juristisch nicht zu belangen", erläutert Maurer.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,druck-315044,00.html
Betrug ist es nur wenn man erwischt wird oder sowas [img][/img]

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