- An die Steuerhinterzieher: Manchmal sind die vom Fiskus effektiv... - LenzHannover, 27.08.2004, 01:46
- Steuerfragen - Burning_Heart, 27.08.2004, 02:10
- Re: Steuerfragen - H.P., 27.08.2004, 07:38
- Re: Steuerfragen - fridolin, 27.08.2004, 09:30
- Ne, siehe Boris: Eine genutzte Wäschekammer reicht völlig aus.. - LenzHannover, 27.08.2004, 22:39
- Steuerfragen - Burning_Heart, 27.08.2004, 02:10
Re: Steuerfragen
-->Wenn ich länger als 6 Monate und einen Tag am Stück ausserhalb der BRD mich aufhalte, brauche ich keinerlei Steuern zahlen.
<font color=#0000FF>Von wegen. Der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht (also für das weltweit erzielte Einkommen) unterliegt, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen ständigen Aufenthalt hat. Die Frist von einem halben Jahr kann allenfalls bei der Beurteilung des"ständigen Aufenthalts" bzw. bei der Abgrenzung der Steueransprüche zweier Aufenthaltsländer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung sein.
Außerdem verbleibt selbst dann die beschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht gemäß Â§ 49 EStG für bestimmte Einkünfte, die aus Quellen in Deutschland stammen (z.B. Mieteinnahmen aus in Dtld. belegenen Grundstücken oder Einnahmen aus in Dtld. ausgeübter selbständiger Arbeit).</font>

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