- Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Sascha, 27.08.2004, 09:59
- Re: Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Nachtigel, 27.08.2004, 10:31
- Und wieso sind 25k€ bei 2 Personen über der Grenze? - eesti, 27.08.2004, 11:10
- weil das natürlich eine bewußte Umgehung des Gesetzes ist... - marocki4, 27.08.2004, 12:21
- Ich stelle mir jetzt einen Jumbo mit 300 Fluggästen vor. - eesti, 27.08.2004, 23:23
- Das wird rechtlich keinen Ärger geben, wenn ordnungsgemäß geantwortet - LenzHannover, 28.08.2004, 00:16
- Das verstehe ich nun überhaupt nicht. - eesti, 28.08.2004, 01:01
- weil das natürlich eine bewußte Umgehung des Gesetzes ist... - marocki4, 27.08.2004, 12:21
- Re: Das machen sicher auch viele - monopoly, 27.08.2004, 11:20
- Und wieso sind 25k€ bei 2 Personen über der Grenze? - eesti, 27.08.2004, 11:10
- Was wäre eigentlich, wenn - off-shore-trader, 27.08.2004, 11:29
- Irrelevant - eesti, 27.08.2004, 11:58
- Re: Zähle doch mal bitte welche auf - monopoly, 27.08.2004, 12:01
- Wenn Du die Methoden meinst. - eesti, 27.08.2004, 23:21
- Re: Wenn Du die Methoden meinst.ja thx - monopoly, 28.08.2004, 10:42
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - Landei, 27.08.2004, 11:59
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - Landei, 27.08.2004, 12:08
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - Nachtigel, 27.08.2004, 12:59
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - Landei, 27.08.2004, 12:08
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - off-shore-trader, 27.08.2004, 13:28
- Re: Was wäre eigentlich, wenn - Euklid, 27.08.2004, 14:05
- Irrelevant - eesti, 27.08.2004, 11:58
- Merkblatt - Bargeldkontrollen - Bekämpfung der Geldwäsche - marocki4, 27.08.2004, 12:20
- Re: Puh, wenn das dottore wüßte:"Edelmetalle und Edelsteine, als dem Bargeld.. - JLL, 27.08.2004, 12:29
- ein saarl. Beamter hat sogar bei 6 TEUR eine Kontrollmitteilung ans FA gemacht.. - marocki4, 27.08.2004, 12:39
- Re: Puh, wenn das dottore wüßte:"Edelmetalle und Edelsteine, als dem Bargeld.. - JLL, 27.08.2004, 12:29
- ach Leute,versuchts doch einfach mal mit dem bewährten alten Hawala-System *LOL* - kingsolomon, 27.08.2004, 12:29
- Das"Hawala-System" - marocki4, 27.08.2004, 12:47
- Wäre doch ne Idee für eine Ich AG - MC Muffin, 27.08.2004, 17:49
- Das"Hawala-System" - marocki4, 27.08.2004, 12:47
- echte Geldwäsche läuft anders: der Clearstream-Skandal - marocki4, 27.08.2004, 12:54
- Re: Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Ausdruck einer perversen Situation - Baldur der Ketzer, 27.08.2004, 12:54
- du hast ja recht, aber vergiß bitte nicht WO diese Artikel stehen! - marocki4, 27.08.2004, 13:15
- Re: Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Ausdruck einer perversen Situation - Burning_Heart, 27.08.2004, 14:18
- Das geht völlig daneben, es gibt da das Zollgrenzgebiet... - LenzHannover, 28.08.2004, 00:05
- Re: Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Ausdruck einer perversen Situation - albert, 27.08.2004, 17:08
- Re: wohin auswandern - Baldur der Ketzer, 27.08.2004, 17:35
- Re: wohin auswandern, ich denke diese drei Länder....... - ottoasta, 27.08.2004, 18:47
- Estland bietet Steuersatz"0", solange das Geld nicht entnommen wird. - eesti, 27.08.2004, 23:54
- Re: wohin auswandern - Baldur der Ketzer, 27.08.2004, 17:35
- Wie ist denn das mit Münzen... - SchlauFuchs, 27.08.2004, 16:34
- Re: Wie ist denn das mit Münzen... - albert, 27.08.2004, 16:58
- Ist die Gestapo auferstanden? - Helmut, 27.08.2004, 20:53
- Re: Schwarzgeld: Millionenbeträge im Gepäck - Nachtigel, 27.08.2004, 10:31
Re: Was wäre eigentlich, wenn
-->ZOLLVG § 31a Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12a Abs. 1 Satz 1 das mitgeführte Bargeld oder die gleichgestellten Zahlungsmittel auf Verlangen der zuständigen Beamten des Zolldienstes oder des Bundesgrenzschutzes nicht oder nicht vollständig anzeigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann bei vorsätzlichem Handeln mit einer Geldbuße bis zur Hälfte, bei fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße bis zu einem Viertel des Betrages oder Wertes der mitgeführten, nicht angezeigten Zahlungsmittel geahndet werden.
(3) In besonders schweren Fällen kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zur Höhe des Betrages oder Wertes der mitgeführten, nicht angezeigten Zahlungsmittel geahndet werden. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. das Zahlungsmittel am Körper, in der Kleidung, im Gepäck, in einem
Transportmittel oder sonst auf schwer zu entdeckende Weise verbirgt,
2. bei der Beförderung der Zahlungsmittel eine Schusswaffe bei sich führt
oder
3. bei der Beförderung der Zahlungsmittel eine Waffe oder sonst ein Werkzeug
oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt
oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.
(4)...

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