- Frage zur Erbschaftssteuer - Denis, 27.08.2004, 21:17
- Re: Frage zur Erbschaftssteuer - Euklid, 27.08.2004, 21:22
- Re: Frage zur Erbschaftssteuer - Popeye, 27.08.2004, 21:22
- Oma - Hermes, 27.08.2004, 21:46
- du zahlst keine Steuern, denn - H. Thieme, 27.08.2004, 22:59
- Nach dem generve mit einem Anfänger beim Fiskus würde ich es - LenzHannover, 28.08.2004, 00:37
- @Lenz: Beschwerden beim FA - fridolin, 28.08.2004, 09:50
- Re: @Lenz: Beschwerden beim FA - Euklid, 28.08.2004, 10:07
- Re: @fridolin & Euklid: Beschwerden beim FA - bernor, 28.08.2004, 17:36
- @Lenz: Beschwerden beim FA - fridolin, 28.08.2004, 09:50
- Nach dem generve mit einem Anfänger beim Fiskus würde ich es - LenzHannover, 28.08.2004, 00:37
Re: @fridolin & Euklid: Beschwerden beim FA
-->Wenn diese Person weiter nervt werde ich beim Chef nach einem Finanzbeamten mit Erfahrung fragen; es gibt nix nervigeres als Berufsanfänger - egal welche Branche.
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Hallo,
mal eine allgemeine Frage in diesem Zusammenhang. Wenn der Sachbearbeiter"nervig" wird (z.B. überflüssige Ermittlungen, überzogene Anforderungen von Nachweisen, generelles Mißtrauen, Nichtbeachtung oder Unkenntnis von Vorschriften bzw. Gerichtsurteilen) - bringt dann eine förmliche Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorsteher des Finanzamtes etwas, oder wird das doch nur abgebügelt und führt zur weiteren Verhärtung der Fronten?
Damit meine ich keine unspezifischen Nörgeleien wegen angeblicher Ungerechtigkeiten des Gesetzes, auch keine Beschwerden wegen des persönlichen Verhaltens (z.B. Unhöflichkeit) des Sachbearbeiters, sondern fachliche Fehler bzw. offensichlicher falscher Ermessensgebrauch.
Oder gibt es zwischen dem Dialog mit dem Sachbearbeiter und der förmlichen Beschwerde beim FA-Vorsteher noch andere Wege, sich effektiv zu wehren?
Danke und Gruß. </font>
Hi,
grundsätzlich ist es das beste, sich bei Schwierigkeiten mit dem direkten Vorgesetzten, dem Sachgebietsleiter, des Sachbearbeiters auseinander zu setzen - egal, um was es da geht.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde (geht immer an den Vorsteher) ist nur dann angebracht, wenn sich der Sachbearbeiter, unabhängig vom steuerlichen Problem,"unmöglich" aufführt (Anpöbeln, Verletzung des Steuergeheimnisses, offensichtliche Schikanen usw.).
Zum"falschen Ermessensgebrauch" ist allerdings zu sagen, daß dieser nicht von vornherein aus dem Grundsatz der"überschlägigen" Fallbearbeitung (anhand Plausibilität) abzuleiten ist: um hier Steuerausfälle kleinzuhalten, werden z.B. jährlich bestimmte Sachverhalte (z.B. Mieteinkünfte) zu"Prüffeldern" erklärt (von Land zu Land und Amt zu Amt verschieden), die entsprechend eingehed zu überprüfen sind (was hier also nichts mit einem persönlichen Mißtrauen zu tun hat); eventuell liegt aber auch irgendein"Problem" aus der Vergangenheit vor, welches beim Bearbeiter, zu recht oder zu unrecht, für Mißtrauen sorgt.
Dies kann man im Streitfall mit dem Sachgebietsleiter (der auch fachlich kompetent sein sollte) klären - die Prüffelder z.B. sind keine Geheimsache und es gibt auch das Recht auf Akteneinsicht.
Für"Mißtrauen" sorgt bezüglich Steuerpflichtigen, die irgendetwas neu anfangen, eben, daß man sie noch nicht richtig einschätzen kann (Voraussetzung für"überschlägige" Bearbeitung) - hier hat sich Euklid damals ganz richtig verhalten.
Er war - und ist (hoffentlich immer noch)- ein Muster-Steuerbürger...[img][/img]
Gruß bernor
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