- "Hartzreise" von Dieter Hildebrandt - Mat72, 28.08.2004, 16:23
- Quelle: DGB - alberich, 28.08.2004, 16:36
- Re: Quelle: DGB / danke (o.Text) - - Elli -, 28.08.2004, 16:37
- Naja, dafür darf sich in spätestens 3 Jahren jeder meine Kontounterlagen ansehen - LenzHannover, 29.08.2004, 21:23
- Glaub ich nicht - Nachtigel, 29.08.2004, 21:59
- Quelle: DGB - alberich, 28.08.2004, 16:36
Glaub ich nicht
-->>demnächst darf jeder berechtigter via Fiskus meine Konten ansehen.
>Spätestens in 3 Jahren wird aus Gründen der Kostenersparnis bestimmt jede Trutsche beim Bafögamt direkt schauen dürfen, ob der Vater nicht doch mehr Geld auf dem Konto hat... <
das ist doch sicher schon jetzt der Fall!
siehe BAFÃ-G-Antrag
Zeile 102 Barvermögen und Guthaben (bitte Belege beifügen)
Zeile 103 Höhe des Barvermögens
Zeile 104 Höhe des Bank- und Sparguthabens
Zeile 105 Höhe des Bauspar- und Prämienguthabens
Kontenauszüge sind beizufügen o.K. - kann man schließlich abchecken, aber welchen glaubhaften Beleg gibt man beim Barvermögen ab und wie wird das überprüft???

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