- Forderung nach Volksabstimmung zur EU-Verfassung - Albrecht, 30.08.2004, 12:06
Forderung nach Volksabstimmung zur EU-Verfassung
-->Justiz - Opfer - Initiative Clausthal-Zellerfeld JOIe
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8.2. Forderung nach Volksabstimmung zur EU-Verfassung
8.2.1. Bisheriger wesentlicher Sachverhalt
Die beabsichtigte Verabschiedung einer europäischen Verfassung durch den Bundestag ist ein weiterer Versuch, dem Deutschen Volk seine Grundrechte vorzuenthalten. Der Deutsche Bundestag hat eine Volksabstimmung zur Europäischen Verfassung ausdrücklich zu verhindern gesucht. Der Europäischen Kommission werden nun aus dem Plenarprotokoll 15/72 des Deutschen Bundestages Auszüge aus dem stenografischen Bericht zur 72. Sitzung am 06.11.2003 vorgelegt, die zutiefst undemokratische Einstellungen der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bundestagsabgeordneten beweist, welche dadurch den vorgestellten Verfassungshochverrat im Staatsstreich von oben nicht nur begünstigen, sondern aktiv absichern. Dort wurde ein Antrag der FDP bearbeitet, ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheides über eine europäische Verfassung (Drucksache 15/1112, 15/1897, …) zu verabschieden.
Besonders empörend hat sich der Pfarrer und Abgeordnete HINZE (CDU) vorgestellt, S. 6163, Zitat Anfang:
"Ich halte es für einen fatalen Fehler, das Grundgesetz zu ändern. Der Kollege HOYER hat uns in der intellektuellen Redlichkeit, die wir von ihm kennen, dafür auch den notwendigen Beleg geliefert.
Eine Volksabstimmung über Europa wäre nichts anderes als eine Bühne für Sektierer und Randalierer (im Protokoll original dick markiert), auf der alle Kräfte, die eine europäische Verfassung durchbringen müssen, sich mit antieuropäischen Ressentiments herum schlagen müssten.
Meine Damen und Herren, wenn wir unsere eigene Bundesregierung noch ein wenig in Schutz nehmen wollen, die auf der europäischen Ebene eine Verpflichtung hat, lautet das wichtigste Argument: Eine solche Volksabstimmung wäre mit Sicherheit ein Blitzableiter für die Unzufriedenheit (im Protokoll original dick markiert) der Bevölkerung über eine Regierung, die eine desaströse Politik macht, …"
Zitat Ende!
Der deutsche Außenminister FISCHER (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat mit einem dialektischen Trick die Diskussionsebene so verändert, dass sich diese mit dem grundgesetzwidrigen Grundproblem einer Stellvertreterabstimmung und der Veränderung eines völkerrechtlich nach Kapitel 7. mindestens fragwürdigen neuen Art. 23 GG vom 03.10.1990 nicht mehr befassen musste, S. 6165, Zitat Anfang:
"Wenn ernsthaft über Europa abgestimmt werden soll, dann müsste die Entscheidungsalternative auch auf Europa zugespitzt sein. Das heißt: Solange die Alternative nicht lautet"Ja zum europäischen Fortschritt oder Verlassen der Union und damit ein grundsätzliches Nein zum europäischen Projekt", werden Sie aus der populistischen Falle und damit aus einer Beschädigung des europäischen Projektes nur schwer herauskommen." Zitat Ende!
Der Staatsminister BURY (SPD) bringt die antidemokratische und menschenrechtsverachtende Einstellung der überwiegenden Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten ebenfalls auf den Punkt, S. 6170, Zitat Anfang!
"Wer jetzt speziell bei der Einführung einer europäischen Verfassung ein Referendum fordert, der hat entweder wenig hehre Absichten - das möchte ich Ihnen ausdrücklich nicht unterstellen (!) - oder der verkennt, welche Wirkung das auf die anderen europäischen Staaten und damit auf die Verhandlungen in der Regierungskonferenz hätte."
Zitat Ende!
Das Deutsche Volk ist der anscheinend wohlwollenden und gut meinenden"Betreuung" durch solche Politiker in der überwiegenden Mehrheit längst überdrüssig, kann sie aber nicht mehr beseitigen oder abwählen, weil ein planmäßig installiertes undemokratisches Wahlrecht mit erdrückender parteilicher Vorherbestimmung der Wahlergebnisse für bestimmte - immer führende Parteipolitiker - dieses ausgehebelt hat. Die Neue Deutsche Verfassung ist auch deshalb der Hebel für ein Herstellung eines demokratischen deutschen Rechtsstaates.
Wer eine sachliche Demokratie befürwortet, kann dann auch nicht an dem Argument des FDP-Politikers WESTERWELLE vorbei, S. 6165, Zitat Anfang:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass beispielsweise über eine europäische Verfassung in Frankreich, Dänemark oder anderen europäischen Nachbarstaaten abgestimmt werden wird und in Deutschland diese Möglichkeiten ausgeschlossen bleiben."
Zitat Ende!
Das Abstimmungsergebnis vom 06.11.2003 zur Verweigerung der direkten Volksabstimmung zur EU-Verfassung als Grundrecht durch 528 namentlich bekannte Abgeordnete spricht für sich - bei 6 Enthaltungen und 50 Befürwortungen. Für die Menschenrechte allerdings ist dieser Versuch bedeutungslos und ungültig.
Die Europäische Kommission kann nach diesen und den voran stehenden Erörterungen bereits erkennen, dass sich ein unauflösbares Dilemma aufgetan hat, weil Deutsche in der Europäischen Union auch hier wieder erkennbar diskriminiert werden sollen. Das wird und muss schief gehen, wie im Folgenden zur Abschreckung derartiger Vorhaben erläutert werden musste.
Der Beschwerdeführer und Vorsitzende der Justiz-Opfer-Initiative JOIe hat für sich und stellvertretend für Deutsche, die dieses deutsche Intrigennetz nicht durchschauen oder angemessen parieren können, in Verteidigung der Menschen-, Europa- und Völkerrechte und zur Wahrung eines"ordentlichen" Rechtsweges in einem europäischen Staat mit vielfach reiner Justizwillkür den vorprozessualen Rechtsweg gegen die als hochverräterisch erkannten, unrichtig irreführend so genannten Verfassungsorgane, die u. a. das Grundgesetz verteidigen müssten, eingeleitet.
Dem Deutschen Bundestag wurde über den Deutschen Bundestagspräsidenten die im Folgenden abgebildete Abmahnung mit Einschreiben/Rückschein zugeschickt. Der vorliegende Rückschein trägt das Annahmedatum vom 05.04.2004.
Zitat Anfang:
Justiz - Opfer - Initiative Clausthal-Zellerfeld JOIe
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Deutscher Bundestag über
Herrn Bundestagspräsidenten W. THIERSE
Platz der Republik 1
D - 11 011 Berlin Datum: 01.04.2004
Betr.: Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete!
Hiermit fordere ich, Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel, den Deutschen Bundestag als so genanntes Verfassungsorgan nach dem Grundgesetz auf, mir gegenüber bis zum 01.05.2004 an obige Anschrift zu erklären, dass der Deutsche Bundestag Abstand davon genommen hat, stellvertretend für das Deutsche Volk eine europäische Verfassung anzunehmen.
Der Deutsche Bundestag ist dafür durch kein deutsches Gesetz und schon gar nicht durch das Grundgesetz dazu legitimiert, s. Art. 146 GG.
Das Deutsche Volk stimmt bereits seit dem 09.09.2003 über eine Neue Deutsche Verfassung ab, um sich endlich aus der Willkür von Parteien, Politik, Justiz und Behörden in Deutschland zu befreien. Die parallele Abstimmung über eine andere oder weitere Verfassung ist ebenfalls durch kein deutsches Gesetz gedeckt. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, wer einen Verfassungsentwurf in Deutschland vorlegen muss. Die Politik und die politischen Parteien haben seit 1945 alles unternommen, um dem Deutschen Volk keinen Verfassungsentwurf vorzulegen, um eine solche Abstimmung aus fadenscheinigen Gründen zu verhindern. Die Bundestagsdebatte im November 2003 zur Verweigerung des Abstimmungsrechtes bezüglich einer europäischen Verfassung für das Volk war bezeichnend - und erschreckend, s. u.a. Pfarrer HINZE!
Also haben wir uns selbst als Volk die Verfassung zum Schutze der Menschenrechte entworfen.
Die vereinigten deutschen Justiz-Opfer-Initiativen und ihre Mitglieder haben in tausenden von Eingaben versucht, Sie zur Durchsetzung eines Rechtsstaates auch gegen rechtsbeugende Richter zu veranlassen. Sie haben dieses unterlassen und die nun folgenden Rechtsbehelfe vor internationalen Gerichten und Schiedsstellen buchstäblich sehenden Auges provoziert.
Ich bezweifle deshalb jetzt auch als durch kriminelle Richter in Braunschweig durch Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen 12 Jahre lang Justizgeschädigter Ihre grundsätzliche völkerrechtliche Legitimation nach der missglückten juristischen Ausgestaltung der Einigungsverträge in völkerrechtswidriger Form. Am 31.03.2004 wurde eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Sollte ich die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht bis zum 01.05.2004 erhalten haben, kündige ich ohne weitere Ausführungen den Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht durch zahlreiche von mir aufgerufene deutsche Justiz-Opfer-Initiativen an!
Hochachtungsvoll
gez. Dr. Wenzel
Zitat Ende!
Inzwischen spitzt sich die menschenrechts- und europarechtswidrige Absicht der Entmündigung des Deutschen Volkes durch eine aufoktroyierte europäische Verfassung weiter zu. Die beabsichtigte Diskriminierung der Deutschen in Europa wird täglich - durch Ereignisse mit einem schwerwiegenden und erheblichen Einfluss auf die Ansichten der Deutschen über die EU - deutlicher.
Zitat nach dpa, 20.04.2004:
"Blair will Volksentscheid, London. Der britische Premier Tony BLAIR will einen Volksentscheid über die neue EU-Verfassung. Wie britische Zeitungen und die BBC übereinstimmend meldeten, will BLAIR die Pläne für ein entsprechendes Referendum noch in dieser Woche ankündigen. Dies würde eine Kehrtwende bedeuten, denn bislang hat sich die Regierung strikt gegen eine Volksabstimmung zu diesem Thema ausgesprochen."
Zitat nach Braunschweiger Zeitung, 22.04.2004:
"Absage an Referendum über EU-Verfassung", Berlin. In Deutschland gibt es keine politische Mehrheit für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung. Die Bundesregierung bekräftigte gestern ihre Ablehnung eines Referendums. Die Parteien reagierten überwiegend verhalten auf die Ankündigung des britischen Premierministers Tony BLAIR für ein Volksvotum zur EU-Verfassung. Der französische Staatspräsident Jacques CHIRAC hat noch nicht über ein Referendum entschieden."
Zitat nach dpa, 23.04.2004:
"Mehrheit für Referendum, Berlin. Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger sind für eine Volksabstimmung über die künftige Verfassung der Europäischen Union. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Fernsehsenders N24, 69 Prozent der Befragten sprachen sich darin für ein Referendum, 25 Prozent dagegen aus, teilte der Sender mit."
Sinngemäßes Zitat nach Günter VERHEUGEN, EU-Osterweiterungskommissar - vermutlich als Volks- und Hochverräter in Deutschland zu verfolgen und abzuurteilen, ARD 1. Programm, 23.04.2004:
"Eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung in Deutschland sei nicht nötig, weil die EU-Verfassung keine gravierenden Auswirkungen auf das Deutsche Volk haben wird."
Zitat nach dpa, 24.04.2004:
"Gegen Volksbefragung, Berlin. Bundeskanzler Gerhard SCHRÃ-DER hat klargestellt, dass in Deutschland allein der Bundestag über die Annahme der künftigen EU-Verfassung entscheiden wird. Eine Volksbefragung sei im Grundgesetz nicht vorgesehen. Finanzminister Hans EICHEL (SPD) hatte eine EU-weite Volksabstimmung nicht ausgeschlossen."
Zitate Ende!
Der von der Europäischen Kommission zur Bearbeitung dieses Antrages eingesetzte Expertenkreis auf Einleitung eines EU-Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen planvoller Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit muss deshalb aus deutschkundigen, unbefangenen und unabhängigen Sachverständigen bestehen, die sich auch über eine deutschsprachige Internetrecherche mit dem aufkeimendem Widerstand der beabsichtigen Ausschaltung Deutscher bei einer Verfassungsannahme beschäftigen. Der Verein Mehr-Demokratie e. V. hat z. B. bereits über 100.000 Unterschriften zur Erzwingung der direkten Verfassungsabstimmung eingeholt.
Auch die übrigen Stellungnahmen von ernst zu nehmenden Bürgerrechtlern in ganz Europa sollten nicht ignoriert werden.
Der deutschsprachige Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa (CONV 850/03) wurde auch von den deutschen Justiz-Opfer-Initiativen studiert und als zu leicht befunden. Er ist in weiten Teilen schon deshalb antidemokratisch, da die nicht eingehaltenen Verpflichtungen keine wirksamen Sanktionen bewirken.
Titel II: Grundrechte und Unionsbürgerschaft
Artikel 7: Grundrechte
(2) Die Union strebt den Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten an. Der Beitritt zu dieser Konvention ändert nicht die in der Verfassung festgelegten Zuständigkeiten der Union.
Nach unserer Kenntnis und diesem Vortrag beachtet die Bundesrepublik Deutschland diese schon jetzt nach Belieben oder eben nicht.
Es braucht deshalb solcher weiteren Verpflichtungen zurzeit nicht, weil zuerst die Vertragsbrüchigen und die dieses persönlich exekutierenden Hintermänner nach allen vorhandenen Gesetzen abgeurteilt, aus ihren Ämtern vertrieben und gesamtschuldnerisch haftend zum persönlichen Schadensersatz dem Volk und der EU gegenüber beiseite geschafft werden müssen.
8.2.2. Rechtliche Erörterungen und ernste Verfahrenshindernisse
Ein Referendum ist ein unklarer Begriff mit mehrfacher Bedeutung als Volksbegehren, Volksinitiative, Volksabstimmung, Volksentscheid - insbesondere in der Schweiz, Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 21. Auflage, 1996.
Der Entwurf, die Abstimmung und Annahme einer Verfassung ist ein grundsätzliches Menschen- und Völkerrecht, welches nicht durch Stimmenvorenthaltung oder Stimmenstellvertreter beschnitten werden kann. Nur scheinbar wird dieses ureigene demokratische Grundrecht durch die unklare Verwendung des Begriffes"Volksabstimmung", bzw."Referendum", durch Politik und Justiz verhindert werden können.
Die fadenscheinige Absicht der FDP, die in den Parteispitzen wie alle anderen deutschen Parteien ein Übergewicht an Juristen aufweist, weil eben Naturwissenschaftler, Ärzte, Unternehmer, eben besonders Nichtjuristen und Nichtbeamte ihren Lebenserwerb nicht durch Schwadronieren bestreiten könnten, will diese durch den vorgeblichen Wunsch nach Volksabstimmung eine Änderung des Art. 23 Grundgesetz in der Fassung vom 03.10.1990. Das ist ein völlig abwegiger und irreführender Ansatz gewesen.
Nach überwiegender Meinung von Justiz-Opfer-Verbänden lügen Juristen, wenn sie den Mund aufmachen. Dabei schließen sie volkstümlich in den Begriff"Lüge" auch das Krummpflügen, das Abwiegeln, das Präsentieren von Scheinwahrheiten und Irreführung ein. Der Bundeskanzler Gerhard SCHRÃ-DER ist als Jurist natürlich darin gewieft und hat natürlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass das Grundgesetz die"Volksbefragung" nicht zulässt, weil es als Besatzungsrecht nicht entsprechend der unveräußerlichen Menschenrechte aufgebaut ist. Danach wird er aber gar nicht mehr gefragt.
Zunächst ist bereits nach Kapitel 7. äußerst fraglich, ob in Deutschland überhaupt noch eine völkerrechtliche Legitimation für irgendein Organ oder eine Person existiert, welche völkerrechtlich verbindliche Verträge abschließen kann. Das wird vorsorglich bestritten.
Es ist nach Kapitel 7. auch äußerst fraglich, ob der Grundgesetzartikel 23 vom 03.10.1990 überhaupt noch eine rechtliche Relevanz hat oder je besaß. Das wird vorsorglich ebenfalls bestritten.
Im Grundgesetz steht auch nirgends, dass der Bundestag eine Verfassung stellvertretend für das Deutsche Volk annehmen kann, s. dazu den sofort erkennbaren Widerspruch im Art. 146 GG! Die Verschleierungsabsicht des EU-Kommissar VERHEUGEN im deutschen Fernsehen deutet erkennbar darauf hin, der EU-Verfassung einen Verfassungsrang abzusprechen und diese lediglich als zwischenstaatlichen Vertrag ohne nennenswerte Bedeutung zu klassifizieren. Entweder macht VERHEUGEN das im Wissen der Kommission, beabsichtigt eine Irreführung oder die Kommission erklärt jetzt den Deutschen einmal, ob eine Verfassung nach dem Sinne des Völkerrechts beabsichtigt ist.
Der Inhalt des Dokuments CONV 850/03 spricht dafür.
In diesem Fall beantragt der Beschwerdeführer Dr. WENZEL eine disziplinarische Maßnahme gegen den"Erweiterungs"kommissar G. VERHEUGEN, weil dessen öffentliche Stellungnahme einem Betrug am deutschen Volk gleich kommt. Er hat auch damit die Gefährdung der gesamten Europäischen Union in Kauf genommen:
Der Beschwerdeführer Dr. WENZEL weist zur Verteidigung der uneingeschränkten Rechtssicherheit in Deutschland für jedermann nun darauf hin, dass die Durchsetzung einer europäischen Verfassung in Deutschland völkerrechtlich zwangsläufig das Ende der Europäischen Union in der vorliegenden Form sein muss.
Wäre der Deutsche Bundestag zur Annahme einer Verfassung in Stimmübernahme für jeden einzelnen im deutschen Volk überhaupt legitimiert - weil z. B. das Bundesverfassungsgericht dieses im Sinne von Verfassungshochverrat oder einfach ohne Rechtsgrundlage beschließt -, könnte der Deutsche Bundestag jederzeit das Grundgesetz durch Annahme einer Verfassung ohne das Volk beseitigen, was wiederum eindeutig grundgesetzwidrig ist!
Nicht nur das ist die Konsequenz, sondern das Grundgesetz wäre nach Art. 146 auch mit der Annahme der EU-Verfassung durch den Bundestag automatisch beseitigt, weil damit politische, undemokratische, hochverräterische Politiker und Juristen behaupten, sie hätten für das Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen können. Es versteht sich daher mit der Logik von Nichtjuristen von selbst, dass der Deutsche Bundestag keine Verfassung für das Deutsche Volk annehmen kann. Tut er das aber doch, dann ist auch damit das Grundgesetz beseitigt, Art. 146 GG! Jeder vorsorglichen vorbeugenden Änderungsabsicht zur Wegnahme des Urrechtes zur Abstimmung jedes Individuums persönlich über eine von ihm akzeptierte Verfassung in Deutschland wird mit Ankündigung von weiteren Rechtsbehelfen schon jetzt vorsorglich widersprochen.
Mit dem Fortfall des Grundgesetzes wären auch sofort alle öffentlichen Organe, Stellenbesetzungen und Handlungen durch keinerlei Gesetz gestützt, selbst wenn noch eine völkerrechtliche Legitimation trotz widersprüchlicher Einigungsverträge vorgeheuchelt würde. Zur Klärung dieser Rechtsauslegung wurde dem Deutschen Bundestag die vorher vorgestellte Abmahnung vom 01.04.2004 zugesandt.
Der Deutsche Bundestag hat natürlich auch diesmal eine Lösung, die das demokratische Ansinnen von Bürgern tot laufen lassen kann. Er hat die Abmahnung einfach als"Petition" eingeordnet, wobei die EU-Kommission wissen sollte, dass in Deutschland im Widerspruch zu den fundamentalen Grundsätzen der Union keine wirksame Beschwerde garantiert wird - sondern lediglich die Annahme! Gesetzlich vorgesehene Standardfloskeln reichen für alle Fälle.
Aus der abgebildeten Antwort des Petitionsausschusses ist jedenfalls ersichtlich, dass im Deutschen Bundestag das ganze Ausmaß des aufziehenden Widerstandes gegen die Wegnahme des Abstimmrechtes immer noch nicht erkannt wird.
In Deutschland kann Recht und Gesetz nur noch nach dem Prinzip der Zwickmühle mit der Konsequenz beantragt werden, dass jede Entscheidung der Justiz oder der angerufenen Beschwerdestellen entlarvend wirkt.
Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme:
Der Bundestag umgeht als Verfassungsorgan seine gesetzliche Inanspruchnahme
Die vereinigten Beschwerdeführer haben damit der Europäischen Kommission nachgewiesen, dass die beabsichtigte Durchpeitschung einer europäischen Verfassung an den in Deutschland immer noch herrschenden Voraussetzungen unter völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten scheitern muss und wird. In Deutschland gilt immer noch ein völkerrechtswidriges Besatzungsrecht durch westliche"Demokratien", die von Kriegsverbrechern, Menschenrechtsverletzern und Folterern geführt werden, auf die wir als aufrechte und mündige europäische Demokraten gerne verzichten würden, wie die Neue Deutsche Verfassung aufzeigt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Grundlage zur Annahme einer europäischen Verfassung nur eine vorherige Wahl des deutschen Volkes über eine deutsche Verfassung sein kann.
Die EU-Kommission wird aufgefordert, alle derzeitigen Wahlbehinderungen mit Sperrung von Internetseiten in Deutschland zu untersuchen und abzustellen. Sie wird gebeten, die Wahlen zu einer neuen Deutschen Verfassung durch die Eu-Kommission selbst weiter zu organisieren und durchzuführen, nachdem der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht wegen der bewussten und planmäßigen Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit entzogen worden ist, weil gegen die missbräuchlich eingesetzte deutsche Staatsgewalt und Finanzmacht sonst die Abstimmung noch Jahre andauern wird und die EU insgesamt blockiert.
Auch die deutsche Regierung, der Deutsche Bundestag oder sonst eine Organisation sind nicht befugt, eine europäische Verfassung durchbringen zu müssen, s. Pfarrer HINZE, a.a.O.!
In Deutschland sind nachweislich vorrangig Wahlen genehm, bei denen durch Ausschluss von wirklichen demokratisch möglichen Alternativen das Ergebnis von vorne herein manipuliert ist und feststeht. Das politische Kalkül zieht dabei den Bildungsstand des Volkes und den zeitraubenden Kampf um das tägliche Brot bewusst und sittenwidrig in Betracht, so dass sich in Deutschland unter diesen Voraussetzungen auch nur eine korrupte Parteiendiktatur mit Ämterkorruption bis in den niedrigsten öffentlich besetzbaren Posten und keine Demokratie entwickeln konnte.
Die Europäische Kommission ist zur Wahrung von Sicherheit und Frieden in Europa geradezu verpflichtet, auch deutsche Bürgerrechtsorganisationen mit aller Kraft und finanziell, wie z. B. die"European Citizen Advice Service" - Organisation zu unterstützen und gegen Regierungskriminalität in Schutz zu nehmen. Die derzeitige deutsche Gesetzgebung - und die Auslegung des ständig manipulierten Grundgesetzes - verhindert das entgegen den deutschen Verpflichtungen zur Einhaltung der fundamentalen Grundsätze der Union planmäßig, weil deutsche Juristen aller Couleur (Partei, Beruf, Glauben) dieses für ihren Berufsstand ganz nützlich finden.
Dieser Antrag soll auch solche unterstützende Maßnahmen anregen und eine Betreuung in Deutschland verfolgter und gefährdeter deutsche Demokraten durch die EU-Kommission initiieren. Hierzu wird die Schaffung eines EU-Fonds zur Schaffung und Durchsetzung eines Rechtsstaates in Deutschland gefordert
<ul> ~ Quelle: Forderung nach Volksabstimmung zur EU-Verfassung (Dr. Wenzel)</ul>

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