- Pressefreiheit ade? Deutsche Chefredakteure gegen EU-Zensur/ Appell an Schröder - Tobias, 30.08.2004, 22:05
- Re: Pressefreiheit ade? Deutsche Chefredakteure gegen EU-Zensur/ Appell an Schröder - Euklid, 30.08.2004, 22:15
- Witz hoch 10 - XERXES, 30.08.2004, 22:17
- Re: Die Pressefreiheit wird nicht mit 'Paparazzi-Fotos' verteitigt, meine ich, - Uwe, 30.08.2004, 23:19
- Mega Schwachsinn - Presse Sommerloch? - LenzHannover, 01.09.2004, 00:42
Re: Die Pressefreiheit wird nicht mit 'Paparazzi-Fotos' verteitigt, meine ich,
-->Die"Washington Post" kam seinerzeit wohl auch ohne"Paparazzi-Fotos" aus, als sie sich der Watergate-Affäre annahm und damit einen Meilenstein in der Geschichte der Pressefreiheit setzte.
Danke, Tobias,
für die Thematisierung hier im Forum.
Es ist bestimmt genausten zu beobachten, wie weit dieses"Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das im Gegensatz zur BVerfG-Auffassung steht, als Einfalltor genutzt werde kann, um weitergehende Urteile zu erzielen.
Im konkreten Fall geht es jedoch m.W. nach um die Veröffentlichung von ohne Zustimmung des Betroffenen aufgenommene Fotos, nicht aber um die Berichterstattung selbst, die durch das Urteil nicht eingeschränkt wird, zumals diese durch Archivbildmaterial wohl jederzeit bebildert werden kann.
Damit sind m.E. auch weiterhin die geschilderten Fälle in den Medien darstellbar - einschränkend vielleicht: mit Fotos, die bei öffentlichen Anlässen von den Personen erstellt wurden.
Ja, selbst ein"heimlich" erstelltes"Beweisfoto", in einer Angelegenheit von öffentlichen Belangen, scheint nach meinem Rechtsempfinden ohne Zustimmung des Abgelichteten veröffentlicht werden zu können, ohne dass sich der"Erwischte" auf das"Caroline-Urteil" berufen könnte. Allerdings, und das ist nur richtig so meine ich, muß die Story dann"wasserdicht" sein. Dies gilt, wenn ich mit meiner Auffassung richtig liege, z.B. für eine Person des öffentlichen Interesse, wenn sie fremdbezahlte Hotelzimmer nutzt, so dass der Verdacht der Vorteilsnahme im Amt begründen ist, oder aber, wenn die Person, die in der Ã-ffentlichkeit steht, ihre Notdurft in dieser verrichtet.
Gruß,
Uwe

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