- Freistellungsaufträge... Achtung! - newby, 18.09.2004, 16:15
- Nicht soviel Achtung ;-) - LenzHannover, 18.09.2004, 16:54
- Re: Freistellungsaufträge... Achtung! - Nachtigel, 18.09.2004, 16:56
- Re: Freistellungsaufträge... Achtung! - Euklid, 18.09.2004, 17:19
Re: Freistellungsaufträge... Achtung!
-->Hallo newby,
Tja, die Software scheint überall nicht so recht zu gehen (siehe Toll Collect, ALG II).
Wenn dem so ist, wie du schreibst, werden bald HIV-Völkerstämme beschäftigt werden müssen, um die Konten zu klären.
Ich denk mal, beim Freistellungsauftrag habe ich irgendeinen lapidaren Betrag von vielleicht 100,00 bis 200,00 EURO angegeben, der jedoch im entferntesten nie ausgeschöpft wurde.
Kann das Finanzamt nicht eine Kontenklärung bei der Bank durchführen, wenn ich dem zustimme?? Mit 100%-ig anzunehmender Wahrscheinlichkeit, sollen die"ahnungslosen Bürger" durch diese Masche erneut abgegriffen werden, da bei den läppischen Beträgen in der Regel die Bankbelege nicht über Jahre vom Durchschnittsbürger aufbewahrt werden. -lichst N8-igel
PS: heute nur

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