- Schweizer Nummernkonto wird Opfer der Geldwäscheverordnung - kizkalesi, 26.09.2004, 09:40
- nur die exhorbitanten Extra-Kosten von jährlich mind. CHF 500.00 - bis 2.000.00 - Emerald, 26.09.2004, 18:41
Schweizer Nummernkonto wird Opfer der Geldwäscheverordnung
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Mehr als 100 Jahre durften Schweizer Banken Kundenkonten unter einer Nummer oder einem beliebigen Decknamen eröffnen, mit denen sich anonym Geld transferieren ließ. Jetzt wird der Mythos des Schweizer Bankgeheimnisses abgeschafft, schreibt die Sonntags-Presse heute.
Eigentlich sei er nur ein bürokratisches Detail der neuen Geldwäscheverordnung. In seiner Wirkung hebele Paragraf 15 jedoch eine Legende aus, die nicht unbeträchtlich zum famosen Ruf des Schweizer Finanzplatzes beigetragen habe. Denn seit 1. Juli sei in der Alpenrepublik ein neues Gesetz in Kraft, das aus dem verschwiegenen Nummernkonto eine ganz gewöhnliche Bankverbindung mache: Wenn der Inhaber eines Nummernkontos Geld grenzüberschreitend transferieren wolle, müsse nun der Name des Auftraggebers offen gelegt werden - sonst sei die Empfängerbank per Gesetz verpflichtet, das Geld zurückweisen.
Zurückzuführen sei diese neue Regelung auf eine Initiative der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering), jener Einsatztruppe gegen Geldwäsche, die im Auftrag der Industriestaaten-Organisation OECD arbeite. Diese schreibe vor, dass bei Überweisungen außerhalb des Ursprungslandes neben der Kontonummer auch der Kontoinhaber namentlich genannt werden müsse. Dieser Bestimmung müssten sich nach einjähriger Übergangsfrist nun auch die Schweizer beugen.
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