- ! Börse: Blooberg: EuGH Haustürgeschäft gilt nicht für Immo's - LenzHannover, 28.09.2004, 11:30
- ups, doch kein Urteil, nur Schlussplädoyer vom EuGH-Generalanwalt - LenzHannover, 28.09.2004, 12:04
ups, doch kein Urteil, nur Schlussplädoyer vom EuGH-Generalanwalt
-->Wie EuGH-Generalanwalt Philippe Leger in seinem Schlussplädoyer weiter präzisiert hat, gilt die Haustürgeschäftrichtlinie auch dann nicht für einen Immobilienkaufvertrag, wenn dieser im Paket mit einer Kreditfinanzierung abgeschlossen wurde...
http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=investor/tool_infoboxticker_meldung.asp&id=1096362713

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