- Nun prüft der BGH doch wieder Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung - kizkalesi, 30.09.2004, 08:45
- Re: Nun prüft der BGH doch wieder Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung - fridolin, 30.09.2004, 09:05
- Wenn Du den Ausgang des Verfahrens erfährst, stelle es doch bitte hier ein.... (o.Text) - spieler, 30.09.2004, 09:12
Re: Nun prüft der BGH doch wieder Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung
-->Es geht hier - wie im Text im einzelnen dargestellt - nicht um ein generelles"Rückgaberecht" (z.B. bei Sachmängeln), sondern um das 14tägige Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz bei gewerblichem Verkauf an einen Endverbraucher. Ein Recht auf Rückabwicklung bei nicht behebbaren Sachmängeln oder bewußt falscher Beschreibung des Artikels besteht schon jetzt.
Zweitens ist es bereits jetzt gängige Auffassung, daß eBay-Auktionen"Verkäufe zum Höchstgebot" sind und nicht"Versteigerungen" im Rechtssinne, bei welchen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Allerdings noch nicht vom BGH abgesegnet.

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